Lokal erzeugter Ökostrom muss unkompliziert gemeinsam von Privathaushalten und Gewerbe über das öffentliche Netz vor Ort genutzt werden können. In einem neuen Impulspapier zeigt der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), wie die Energiewende im Gebäudebereich durch ein Energy Sharing System (ESS) unbürokratisch, wirtschaftlich und skalierbar gelingen kann.

Die Bundesregierung will den Rahmen für die dezentrale Energiewende im Solarpaket 1 verbessern, die Maßnahmen bleiben bislang allerdings auf einzelne Gebäude beschränkt. Das wollen wir ändern: Unser Modell sieht vor, dass nicht nur Energieversorger, sondern auch lokale Energiewende-Akteure wie Anlagenbetreiber teilnehmen können. Energy Sharing geht über das einzelne Gebäude hinaus. Das kann ein Supermarkt mit einem großen PV-Dach sein, der Strom an benachbarte E-Ladesäulen liefert oder auch Bewohner eines Quartiers, die gemeinsam eine Großwärmepumpe zur Wärmeversorgung aus dezentralem PV-Strom betreiben.

Der bne setzt sich dafür ein, Energy Sharing vor Ort auf klar definierten Netzebenen einfach und pauschaliert zu reduzierten Netzentgelten zu ermöglichen. Bei der Abwicklung gilt keep it simple: Netzbetreiber werden weder übervorteilt noch braucht es überkomplexe Abgrenzungsvorgänge. „Wir benötigen eine möglichst diskriminierungsfreie, unbürokratische und vor allem skalierbare Ausgestaltung für die gemeinschaftliche lokale Nutzung von erneuerbaren Energien. Ein schlichter privatwirtschaftlicher Vertrag muss reichen“, erklärt Busch.

Der bne beschreibt in seinem Impulspapier Eckpunkte für Abrechnungs- und Bilanzierungsvorgaben, die auf der energiewirtschaftlichen Praxis aufbauen, aber dennoch ein neues Energy Sharing System zugrunde legen, was die Abwicklung radikal vereinfacht. „Die Abrechnung für die lokalen Gemeinschaften wird so einfach wie möglich. Gleichzeitig ermöglicht unser Modell, dass Netzbetreiber und Stromlieferanten sicher und verlässlich Strommengen ausgleichen und beschaffen können.”

Zum bne-Impulspapier: Energy Sharing System

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