Es ist ein ganz normaler Freitag Nachmittag in der Sparkasse Markgräflerland in Müllheim. Doch plötzlich passiert etwas, mit dem wohl keiner der Kunden gerechnet hätte. Eine junge Frau am Bankautomaten beginnt spontan zu singen, was eine andere Kundin doch sehr verwundert. Doch damit nicht genug– ein junger Mann stimmt in den Gesang mit ein. Dann kommt eine ganze Gruppe durch die Eingangstür und singt ebenfalls. Immer mehr Menschen singen und beginnen damit zu tanzen. Es entsteht eine große Choreographie, die mit einem großen Schlussbild und dem Applaus der mehr als verwunderten Kunden endet, die soeben Zeugen eines “Flashmobs” des Musicals BiKiNi Skandal geworden sind. Hinter dieser besonderen Aktion standen die Musical-Macher des neuen Festspielhauses Badenweiler.

"Für uns sind Flashmobs immer wieder eine spannende Geschichte und machen einfach nur Spaß ", erklärt Musical Komponist Jochen Frank Schmidt, der zusammen mit den Verantwortlichen der Sparkasse Markgräflerland diesen einzigartigen Flashmob ausgeheckt hatte." Ein großes Problem dabei ist immer die Geheimhaltung. Die Leute müssen von einem Flashmob überrascht werden. Zum Glück kennt sich die Sparkasse im Thema Geheimhaltung gut aus". Das ganze Geschehen wurde auf Video aufgezeichnet und steht ab sofort auf Youtube und vielen anderen Social Media Kanälen zur Verfügung.

Die Sparkasse Markgräflerland unterstützt das Musical BiKiNi Skandal im Festspielhaus Badenweiler als Hauptsponsor. Da Kulturveranstaltungen die Gesellschaft bereichern und Menschen zusammenbringen, liegt dem Kreditinstitut die Kulturförderung besonders am Herzen.

Die Schauspielerinnen und Schauspieler des Musicals BiKiNi Skandal packten nach dem Flashmob direkt ihre Sachen, um im neuen Festspielhaus Badenweiler mit den Proben fortzufahren, die aktuell auf Hochtouren laufen. Am 21. Oktober wird Premiere gefeiert. Die Aufführungen laufen bis ins Jahr 2024. Tickets sind über das Kartentelefon 07632 8243 523, online unter bikini-skandal.de oder an vielen anderen Vorverkaufsstellen erhältlich.

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