Die Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen erhalten ab Oktober 2023 eine monatliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 120 Euro. Dies hat der Sozialpolitische Ausschuss des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) in seiner jüngsten Sitzung als Ergänzung des Gehaltstarifvertrags (GTV) und des §12a TV beschlossen. Zuvor hatten sich die Verleger mit dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) auf diese Regelung verständigt. Die dju in ver.di hat sich dieser Regelung nicht angeschlossen.

Das Verhandlungsergebnis erkenne die Herausforderungen an, denen sich die Branche in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit stellen müsse, erklärte dazu BDZV-Verhandlungsführer Georg Wallraf. „Mit der Prämie berücksichtigen wir die aktuell erhöhten finanziellen Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und schaffen für sie wie für die Zeitungsunternehmen Planungssicherheit.“

Die Vereinbarung umfasst unter anderem:

  • Die Einführung einer steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie von monatlich 120 Euro für jeden Redakteur und Volontär vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2024, also insgesamt 1.800 Euro.
  • Arbeitnehmerähnliche freie Journalisten erhalten ebenfalls einen honorarabhängigen monatlichen Ausgleichsbetrag von bis zu 120 Euro.
  • Für Verlage, die bereits eine Inflationsausgleichsprämie geleistet haben, besteht eine Anrechnungsmöglichkeit.
  • Die Laufzeit des ursprünglich bis April 2024 geltenden GTV wird bis Ende 2024 verlängert. Der Manteltarifvertrag wird während dieser Zeit nicht gekündigt.

Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 12. Oktober vereinbart.

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