Die kommunalen und privaten Abfallentsorger in Deutschland haben  heute, Dienstag, den 10.10.23, mit einem Lkw-Corso im Berliner Regierungsviertel auf die Gefahr von Batteriebränden aufmerksam gemacht. Mit der Aktion schlagen der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse), der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) Alarm, weil immer häufiger falsch entsorgte Batterien Brände in Entsorgungsanlagen und Müllfahrzeugen auslösen.

Elektronische Grußkarten im Papiermüll, blinkende Kinderschuhe oder elektronische Spiel- und Sportgeräte im Restmüll – immer häufiger brennt es in Müllsammelcontainern, in Müllfahrzeugen oder in Recyclinganlagen, weil Lithium-Ionen-Akkus falsch entsorgt werden. Zugleich nimmt die Verwendung von Batterien und noch dazu ihre Energiedichte immer weiter zu – und damit auch die Gefahr von Bränden. Brände aufgrund von falsch entsorgten Lithium-Akkus können gravierend sein, da sie sich schnell ausbreiten und nur schwer gelöscht werden können. Diese Brände gefährden den Bestand von Anlagen und in erster Linie die Sicherheit und Gesundheit von Müllwerkerinnen und Müllwerkern oder Angestellten von Recyclinganlagen. Was die wenigsten wissen dürften: Werden Lithium-Ionen-Akkus mechanisch beschädigt, also z. B. gequetscht, könnten sie auch bereits in privaten Restmülleimern Brände auslösen.

Mit dem Großaufgebot von 50 Entsorgungsfahrzeugen wollen die Verbände Politik und Hersteller ansprechen, aber auch Bürgerinnen und Bürger zu einem sorgsameren Umgang bei der Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus aufrufen.

Zum „Protest der Müllwagen“ und seinen Gründen erklärt BDE-Präsident Peter Kurth: „In diesem Sommer verging kaum eine Woche ohne mehrere Großbrände bei Entsorgern, zumeist verursacht durch beschädigte Batterien. Politik und Batteriehersteller sind aufgefordert, endlich wirksame Maßnahmen zur Brandprävention zu ergreifen, denn wir stehen erst am Beginn der Entsorgungswelle bei Batterien. Die heutige Situation gefährdet nicht nur Leben und Gesundheit des Personals in den Entsorgungsunternehmen. Sie ist auch generell ein großes Risiko für die Betreiber unserer Anlagen. Wir brauchen dringend ein gemeinsames Verständnis seitens der Politik und der Hersteller, diesem massiven Problem zu begegnen.“

Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung, ist überzeugt: "Der Trend ist eindeutig: Es kommen immer mehr Konsumgüter, wie Unterhaltungselektronik, Werkzeug, Kleidung oder Möbel, in den Handel, die mit Lithium-Ionen-Akkus bestückt sind. Das bedeutet aber auch, dass die Brandgefahr immer weiter zunehmen wird. Es kann aber nicht sein, dass die Unternehmen, die diese Akkus in die Welt setzen, damit Geld verdienen und die Entsorgungsunternehmen die Brandrisiken schultern müssen. Heute macht unsere Branche – große und kleine Unternehmen, private und kommunale Betriebe – gemeinsam deutlich, dass das Ende der Fahnenstange endgültig erreicht ist. Die Politik muss die Rahmenbedingungen setzen und die Hersteller müssen sich endlich ihrer Verantwortung stellen. So kann es jedenfalls nicht weitergehen."

Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster: „Batteriebrände gefährden Leben und die Gesundheit, vernichten Anlagen und verursachen damit Schäden, die in die Millionen gehen.

Deswegen gehören Batterien auf keinen Fall in die Restmülltonne oder in die gelbe Tonne – weder lose noch in Elektroaltgeräten. Batterien und Elektroaltgeräte können an den dafür vorgesehenen Sammelstellen, etwa bei Wertstoffhöfen oder im Fachhandel, abgegeben werden. Dort werden sie sicher entsorgt und recycelt. Darauf möchten wir die Bürgerinnen und Bürger mit dieser Aktion aufmerksam machen.

Allerdings sind auch die Hersteller und Politik in der Pflicht, solche Großbrände zu stoppen. Deshalb appellieren wir an die Politik, die Herstellerverantwortung auszubauen und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Es muss im Jahr 2023 möglich sein, langlebige Elektrogeräte zu bauen, es muss möglich sein, sie reparieren zu lassen und die Akkus auszutauschen, statt die Geräte wegzuwerfen.“

Die beteiligten Verbände fordern deshalb:

  • Batteriehersteller und Vertreiber sollten das Bewusstsein der Verbraucher schärfen, dass falsch entsorgte Batterien eine Gefahr für Leib und Leben darstellen und im Endeffekt auch wirtschaftliche Existenzen vernichten können.
  • Hersteller und Handel müssen Kundinnen und Kunden darüber konsequent informieren, dass immer mehr Elektronikgeräte batteriebetrieben und somit besonders sensibel in der Entsorgung sind.
  • Hersteller und Handel müssen mit intensiven Informationskampagnen über die korrekten Entsorgungswege für Elektronikaltgeräte und Batterien besser und gründlicher aufklären – als Vorlage können beispielsweise Kampagnen für die Gefährlichkeit von FCKW dienen.
  • Politik ist gefordert, Produkte, die nicht nachhaltig sind und in der Entsorgung zu kaum beherrschbaren Risiken führen, wie etwa Einweg-E-Zigaretten, unter Prüfung der Verhältnismäßigkeit in letzter Konsequenz zu verbieten.
  • Batterie- und Gerätehersteller müssen sich im Rahmen ihrer Produktverantwortung in geeigneter Form finanziell an der Risikoverteilung beteiligen.

Hintergrund:

Warum können Elektrogeräte und Batterien gefährlich für die Umwelt sein?

Elektrogeräte enthalten neben wertvollen Metallen oft auch Schadstoffe, wie Quecksilber, Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) oder polybromierte Flammschutzmittel. Werden sie falsch entsorgt, gefährden sie Gesundheit und Umwelt. Gleiches gilt für Batterien, die giftige Schwermetalle, wie Quecksilber, Cadmium oder Blei, enthalten können.

Besondere Gefahren gehen von den sehr energiereichen Lithium-Ionen-Akkumulatoren aus, die Brände verursachen können, sowohl Lithium-Batterien als auch Elektrogeräte, die Lithium-Batterien enthalten, sind daher besonders sensibel in der Entsorgung.

E-Geräte, die mülltonnengängig sind und teilweise potente Batterien verbaut haben:

  • Laptops mit anliegendem Akku und Laptops mit eingebautem Akku
  • Taschenlampen
  • Akkuschrauber
  • Handstaubsauer und große Staubsauger 
  • Handys
  • Tablets
  • Elektrische Zahnbürsten
  • Spielzeug (größere wie Autos und Boote oder sprechende Puppen und Kuscheltiere, aber auch kleinere wie leuchtende Quietsche-Entchen oder blinkende Hüpfbälle)
  • Skateboards u. a. Sportgeräte
  • Rasierer

Außerdem neue Produkte, die Batterien verbaut haben, die man häufig vergisst und deshalb oft im Restmüll landen:

  • E-Zigaretten (Einweg/Mehrweg)
  • Rauchmelder
  • Kabellose Kopfhörer
  • Leuchtende Schuhe
  • Glückwunschkarten (mit akustischem oder Leuchteffekt)
  • Leuchtende Luftballons
  • Pager (z. B. auch für Kinder)

Wie werden Elektroaltgeräte und Altbatterien richtig entsorgt?

Elektroaltgeräte, Altbatterien und -akkus gehören nicht in den Hausmüll (und nicht in die Umwelt). Verbraucher sind verpflichtet, sie richtig zu entsorgen: Entsorgungsmöglichkeiten gibt es insbesondere beim kommunalen Wertstoffhof oder im Handel. Neben den Wertstoffhöfen existieren in vielen Kommunen sogenannte Schadstoffmobile, die wochentäglich zu unterschiedlichen Standorten im Gemeindegebiet kommen und bei denen häufig auch Altbatterien oder kleine Elektroaltgeräte abgegeben werden können, informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde zum jeweiligen Annahmeportfolio. Außerdem gibt es in diversen Kommunen das teilweise kostenpflichtige Angebot, Elektroaltgeräte vom Grundstück bzw. aus der Wohnung abholen zu lassen.

– Bei den kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieben

Verbraucher können sowohl ihre alten Geräte als auch ihre Altbatterien an den meisten kommunalen Wertstoffhöfen kostenlos zurückgeben, informieren Sie sich am besten vorab über das Annahmeportfolio Ihres Wertstoffhofs vor Ort.

– Im Handel

Zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten sind alle großen Händler verpflichtet, die auf einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern Elektrogeräte verkaufen. Das neue Elektrogesetz aus dem Jahr 2021, das seit dem 1. Januar 2022 gilt, umfasst eine Rücknahmepflicht auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dabei macht das Gesetz im Grundsatz keinen Unterschied zwischen stationärem Einzel- und Onlinehandel. Beim Onlinehandel wird entsprechend die Versand- und Lagerfläche zugrunde gelegt. Ein Altgerät muss immer kostenlos zurückgenommen werden, wenn ein entsprechendes Neugerät derselben Geräteart gekauft wird.

Kleinere Geräte wie Rasierer, elektronische Zahnbürsten und Mobiltelefone (Geräte, die in keiner Abmessung länger als 25 Zentimeter sind) müssen auf Verlangen immer, auch ohne Neukauf, kostenlos zurückgenommen werden. Die Rücknahme ist hierbei auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt. Händler, die nicht unter die Pflicht fallen, können Elektro-Altgeräte freiwillig zurücknehmen. Geräte-Altbatterien müssen von Händlern kostenlos zurückgenommen werden. Dafür stellen Supermärkte, Discounter, Drogerien oder Baumärkte unter anderem Sammelboxen bereit.

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