Lärmschutzwände der Bahn erden
Objekte, die sich im Rissbereich einer Oberleitung befinden und die keine ausreichende Kurzschlussstromtragfähigkeit aufweisen, gefährden Personen und Anlagen. Lärmschutzwände, wie beispielsweise Steingabionen, Absperrungen und Zäune sind daher entsprechend der Bestimmungen der RIL 997.02 der DB Netz AG an die Bahnerde Mehr








