Fachtag der Bundesvereinigung Lebenshilfe am 15. Dezember soll dazu beitragen, dass die Politik ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlöst.

Menschen mit Behinderung warten schon lange darauf, dass die Politik die Voraussetzungen für mehr inklusive Arbeitsplätze und eine gerechte Entlohnung in Werkstätten schafft. Eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragte Studie zum Werkstatt-Entgelt liegt vor, aber bisher gibt es zu der anstehenden Reform nur unzureichende mündliche Aussagen. „Die Regierung muss jetzt endlich ein ausformuliertes Gesetz vorlegen, das ihren eigenen Zielen und den Forderungen der Menschen mit Behinderung gerecht wird“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.

Mit einem Fachtag am 15. Dezember in Berlin will die Bundesvereinigung Lebenshilfe dazu beitragen, dass die Ampel ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlöst. Felix Welti, Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung an der Universität Kassel,wird die Ergebnisse der im Herbst veröffentlichten Studie vorstellen. Aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird Abteilungsleiterin Dr. Annette Tabbaraberichten, wie die Politik die Ergebnisse der Studie umsetzen will. Außerdem haben Elisabeth Kienel aus dem Vorstand von Werkstatträte Deutschland undder Behindertenbeauftragteder Bundesregierung, Jürgen Dusel, ihr Kommen zugesagt. Die Veranstaltung wird zeitgleich in Leichte Sprache übersetzt.

Bereits 2022 hatte die Bundesvereinigung Lebenshilfe mit einem eigenen Positionspapier einen wichtigen Impuls gesetzt. Es umfasst neun zentrale Forderungen, die auf 19 Seiten ausführlich erläutert werden, auch in Leichter Sprache. Für eine gelungene Reform ist aus Sicht der Lebenshilfe besonders wichtig, dass Menschen mit Behinderung künftig einen Lohn erhalten, der sie unabhängig von existenzsichernden Sozialleistungen macht und sie auch im Alter absichert. Außerdem macht die Lebenshilfe deutlich, dass die zentralen Ziele – Schaffung eines inklusiven Ausbildungs- und Arbeitsmarktes sowie eine gerechte Entlohnung und sichere Rente unbedingt gemeinsam angegangen werden müssen.

Das Positionspapier steht im Internet unter www.lebenshilfe.de als Download zur Verfügung.

Über den Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1958 steht die Lebenshilfe für Teilhabe statt Ausgrenzung, für Offenheit und Vielfalt. Als Selbsthilfevereinigung, Eltern- und Fachverband unterstützt sie Menschen mit verschiedenen Behinderungen und ihre Familien. Vor allem setzt sich die Lebenshilfe für Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung ein. Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung sind der Lebenshilfe besonders wichtig. In 477 Orts- und Kreisvereinigungen sowie 16 Landesverbänden sind etwa 120.000 Mitglieder aktiv. Bundesvereinigung und Landesverbände vertreten überregional die Interessen von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen. Mehr Informationen im Internet auf: www.lebenshilfe.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Raiffeisenstraße 18
35043 Marburg
Telefon: +49 (6421) 491-0
Telefax: +49 (6421) 491-167
http://www.lebenshilfe.de/

Ansprechpartner:
Peer Brocke
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 206411-140
E-Mail: peer.brocke@lebenshilfe.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel