Blinde und sehbehinderte Menschen stehen vor besonderen Herausforderungen, um ihr Leben eigenverantwortlich und selbstbestimmt bewältigen zu können. Die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) unterstützt Betroffene zum Nachteilsausgleich finanziell mit dem Bayerischen Blindengeld. Derzeit erhalten rund 14.500 Menschen in Bayern diese Leistung.

„Das ZBFS fördert die selbstbestimmte Teilhabe blinder Menschen in der Gesellschaft aktuell mit 716 Euro pro Monat (Stand: 01.07.2023). Taubblinde Menschen erhalten aufgrund ihrer außergewöhnlichen Situation doppeltes Blindengeld“, so Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde ZBFS. Auch hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten auf Antrag vom ZBFS Unterstützung, derzeit monatlich 214,80 Euro, taubsehbehinderten Menschen wird 429,60 Euro pro Monat als Nachteilsausgleich gewährt.

Im vergangenen Jahr 2023 zahlte das ZBFS insgesamt rund 89,79 Millionen Euro Leistungen nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) an Berechtigte aus.

„Das Bayerische Blindengeld ermöglicht mehr Lebensqualität. Und auch der Welt-Braille-Tag am kommenden Donnerstag ist wichtig, um auf die außergewöhnliche Lebenssituation von Menschen mit Sehbehinderung aufmerksam zu machen“, so Dr. Kollmer weiter.

Der Welt-Braille-Tag findet seit 2019 stets am 4. Januar statt und erinnert an den Erfinder der nach ihm benannten tastbaren Punktschrift. Dank der von Louis Braille im 19. Jahrhundert entwickelten Blindenschrift können blinde Menschen selbst Texte erfassen und erstellen. Die Kommunikation von Taubblinden ist über das sogenannte

„Lormen“ möglich, ein in die Hand geschriebenes Alphabet.

Mehr Informationen zum Bayerischen Blinden- und Taubblindengeld finden Sie unter ZBFS – Bayerisches Blindengeld (bayern.de)

Dort ist auch die barrierefreie Antragstellung möglich unter ZBFS – Antrag Bayerisches Blindengeld (bayern.de)

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