73,5 Millionen Euro – noch im November 2023 haben sich die Binnenhäfen über diese Rekordsumme für Förderungen nach dem Schienen­güter­fern­ver­kehrs­netz­förderungs­gesetz (SGFFG) gefreut und bei SPD, Grünen und FDP bedankt. Ausgehend von nur 25 Mio. Euro zum Anfang der Wahlperiode hatte die Regierungskoalition das dauerhaft überzeichnete Förder­programm für die Haus­halte 2022 und 2023 jeweils deutlich aufgestockt. Mit der Bereinigungsvorlage zum Bundeshaushalt 2024 vollzieht die Bundesregierung nun eine Kehrtwende und streicht fast 50 Millionen Euro. 

BÖB-Geschäftsführer Marcel Lohbeck: „Die SGFFG-Förderung ist bisher eine Erfolgsgeschichte. Die vergleichsweise kleinen Förderbeträge entfalten jeweils große Wirkung und das bereits kurz- bis mittelfristig. BÖB, ZDS und VDV hatten deshalb in ihren schienenpolitischen Vorschlägen für eine Ausweitung der För­derung auch auf Neu- und Ausbau in Häfen geworben. Denn die Nachfrage ist weiterhin enorm. Viele unserer Mitgliedshäfen haben in Erwartung der neuen Förderperiode 2024 bereits Anträge vorbereitet.

Die nun drohende massive Kürzung der Mittel ohne Vorwarnung und auch ohne sachliche Begründung würde faktisch das „Aus“ für viele Anträge bedeuten. Außerdem würde die Bundesregierung nicht nur das SGFFG als zentrales Förder­instrument für die nicht bundeseigenen Eisenbahnen abwerten, sondern auch ihre klima- und verkehrspolitischen Ziele konterkarieren.

Denn Häfen als trimodale Logistikdrehschreiben sind Garanten für Verkehrs­ver­lagerung von Straße auf Schiene und Wasserstraße, und das geht nur mit modernen Gleisen. Ebenso braucht der Bund die NE-Bahnen als Aus­gleichs­strecken während der Generalsanierung des bundeseigenen Netzes.

Verlässlichkeit bei finanziellen Zusagen und Planungssicherheit sind Grund­vor­aus­setzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenhäfen und für die von allen gewollte umweltfreundliche Verkehrsverlagerung. Wie der Verband deutscher Ver­kehrs­unternehmen appellieren die Binnenhäfen daher an die Bundesregierung und an die Haushalts- und Verkehrspolitiker/-innen, diese Ziele nicht aufzugeben und die SGFFG-Förderung in vollem Umfang beizubehalten.“

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