Die Heilmittel-Ausgaben für AOK-Versicherte in Niedersachsen haben sich in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt: Die Kosten inklusive Zuzahlungen beliefen sich 2022 auf rund 422 Millionen Euro; 2013 waren es 190 Millionen. Das zeigt der aktuelle Heilmittelbericht des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).

Von insgesamt rund 1,4 Mio. Verordnungen in diesem Bereich entfiel ein Großteil auf die Altersgruppe ab 65 Jahren und darunter 25 Prozent auf pflegebedürftige Menschen (6,4 Prozent aller Versicherten).

„Mit zunehmender Pflegebedürftigkeit sind Physiotherapie, Podologie oder Ergotherapie wichtige Bestandteile der Behandlung. Die Heilmittel-Ausgaben für ältere Pflegebedürftige betrugen rund 30 Prozent der gesamten Heilmittel-Ausgaben – hier erhielt mehr als jeder Dritte im Jahr 2022 mindestens eine Behandlung aus diesen Therapiebereichen“, so AOK-Vorstandschef Dr. Jürgen Peter.

Die häufigsten Verschreibungsgründe waren Erkrankungen des Nerven- und Muskel-Skelettsystems (19 Prozent) und Diabetes Mellitus (17 Prozent).

Der weit überwiegende Teil der pflegebedürftigen Versicherten ab 65 mit einer Heilmittelbehandlung erhielt Physiotherapie (rund 35 Prozent), gefolgt von Podologie-Behandlungen (rund 9 Prozent) und Ergotherapie (5 Prozent). Am häufigsten abgerechnet wurden die physiotherapeutischen Behandlungen „normale“ Krankengymnastik (rund 46 Prozent), manuelle Lymphdrainage (14 Prozent) und Krankengymnastik auf neurologischer Basis (13 Prozent).

Unterschiede in der Heilmittel-Versorgung je nach Pflegesituation
Bei Menschen, die von einem ambulanten Pflegedienst zu Hause versorgt werden, ist die Behandlungsrate mit Heilmitteln am höchsten (rund 48 Prozent). Von den vollstationär versorgten Pflegeheim-Bewohnenden erhielten rund 44 Prozent mindestens eine Behandlung. In häuslicher Pflege ohne professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst war die Behandlungsrate mit 41 Prozent dagegen etwas geringer.

Hintergrund:

Heilmittel wirken überwiegend äußerlich zur Heilung oder Linderung einer Krankheit auf den Körper ein. Der Heilmittelbegriff wird in den Heilmittel-Richtlinien konkretisiert. Er umfasst persönlich zu erbringende medizinische Leistungen, zum Beispiel Maßnahmen der physikalischen Therapie wie etwa Massagen, Leistungen der Sprachtherapie und der Ergotherapie. Heilmittel können nur bei einer ärztlichen Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Als Zuzahlung sind zehn Prozent der Kosten zuzüglich zehn Euro Verordnungsgebühr zu zahlen.

Über AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

Die AOK ist die größte Krankenversicherung in Niedersachsen (Marktanteil 39,2 Prozent). Über 3 Millionen Versicherte können sich auf den Schutz einer starken Gemeinschaft verlassen. Zwischen Nordsee und Harz ist die Gesundheitskasse an über 100 Standorten vertreten. Die AOK beschäftigt landesweit rund 6900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Haushaltsetat beträgt in der Kranken- und Pflegeversicherung rund 16 Milliarden Euro.

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