Die Tage des Straßenkarnevals rücken immer näher. Damit die Jecken zwischen Weiberfastnacht und Veilchendienstag (08. bis 13. Februar) zum Feiern in die Domstadt und wieder zurück nach Hause kommen, setzen die Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs go.Rheinland, Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) in Zusammenarbeit mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen Train Rental GmbH (TRI), DB Regio NRW, National Express, Trans Regio und Rurtalbahn zusätzliche Züge ein beziehungsweise erhöhen die Kapazität.

An Weiberfastnacht, Karnevalssonntag und Rosenmontag pendelt TRI ab 9 Uhr am Vormittag bis circa 23 Uhr stündlich zwischen Köln Hbf und Düsseldorf Hbf. Zudem wird es an diesen Tagen jeweils zwei Zusatzfahrten geben, die morgens bereits in Essen Hbf starten (Abfahrt 07:25 Uhr und 08:40 Uhr). Insgesamt können so 96 Zusatzfahrten angeboten werden.

Aufgrund des zu erwartenden höheren Fahrgastaufkommens werden DB Regio, National Express, Trans Regio und die Rurtalbahn an den jecken Tagen die Kapazitäten ihrer Züge voraussichtlich bei mehreren Linien erhöhen (Einsatz längerer Züge). Geplant ist dies auf den Linien RE 1 (RRX), RE 5 (RRX), RE 6 (RRX), RE 7, RE 8, RB 21 Nord, RE 22, RB 24, RB 25, RB 26, RB 38, RB 48.
Die Deutsche Bahn bereitet sich mit über 100 zusätzlichen Sicherheitskräften in Köln Hbf, Bonn Hbf und Köln Süd auf die Karnevalstage vor. Die DB warnt insbesondere noch einmal nachdrücklich vor dem unberechtigten Betreten der Gleisanlagen und den sich hieraus ergebenden Gefahren für das eigene Leben und die Störung des Zugverkehrs in der An- und Abreisephase. Die Informationen zu den Sonderverkehren werden in die elektronischen Fahrplanauskünfte aufgenommen.

Sechs Tage fahren mit nur einem Ticket
Auch in diesem Jahr gibt es wieder ein attraktives Ticketangebot zu Karneval: Mit dem KarnevalsTicket des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS) kann man ganze sechs Tage lang (von Weiberfastnacht bis einschließlich Veilchendienstag) im VRS_Netz fahren. Dies bedeutet: Das KarnevalsTicket gilt auch im sogenannten kleinen Grenzverkehr VRS/VRR sowie auf Fahrten von und nach Titz, Merzenich, Düren, Nörvenich und Vettweiß im AVV sowie auf ausgewählten Linien aus den und in die Landkreise Altenkirchen, Neuwied, Vulkaneifel und Ahrweiler in Rheinland-Pfalz. Das Ticket gibt es auch in diesem Jahr wieder ausschließlich als VRS-HandyTicket oder als VRS-OnlineTicket im Ticketshop der VRS-Verkehrsunternehmen für 30 Euro. Es ist gültig für eine Person und beliebig viele Fahrten im genannten Zeitraum. Kinder bis einschließlich 5 Jahren fahren gratis mit. Für die Jecken, die alleine oder in der Gruppe an nur einem Tag unterwegs sind, lohnen sich die 24StundenTickets des VRS.

Keine zeitlichen Einschränkungen am Rosenmontag
Ein weiterer Vorteil: Rosenmontag ist im VRS ein „Feiertag“! Demnach gelten keine zeitlichen Einschränkungen, z. B. beim Formel9Ticket; auch für die Mitnahmeregelungen der AboTickets werden die Wochenend- und Feiertagsregelungen angewendet – und zwar im gesamten VRS-Netz.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

go.Rheinland GmbH
Deutzer Allee 4
50679 Köln
Telefon: +49 (221) 20808-0
http://go-rheinland.de

Ansprechpartner:
Benjamin Jeschor
Stellvertretender Pressesprecher
Telefon: +49 (221) 20808-471
E-Mail: presse@go-rheinland.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel