Das Statistische Bundesamt hat die vorläufige Unfallbilanz für 2023 veröffentlicht. Im Vergleich zum Vorjahr ereigneten sich auf Deutschlands Straßen wieder mehr Unfälle. Erstmals seit dem Vor-Corona-Jahr 2019 wurden wieder gut 2,5 Millionen Unfälle polizeilich registriert, ein Anstieg um 4,5 Prozent im Vergleich zu 2022. Die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Personen stagniert auf hohem Niveau (2023: 2.830 Getötete/2022: 2.788 Getötete). Die Zahl der Verletzten liegt bei rund 364.900 Personen und liegt damit ebenfalls etwas über dem Stand von 2022. „Der Anstieg der Unfallzahlen ist besorgniserregend und macht deutlich, dass die Politik in Bund und Ländern das Thema Verkehrssicherheit und Unfallverhütung wieder ganz oben auf die Agenda setzen muss“, sagt Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband. „Die Tatsache, dass jede Woche immer noch mehr als 50 Menschen im Straßenverkehr ums Leben kommen und mehr als 6.900 Menschen schwer verletzt werden, ist und bleibt inakzeptabel.“ Die „Vision Zero“ mit ihrem Leitbild keine Verkehrstoten und Schwerstverletzten dürfe kein reines Lippenbekenntnis sein. Im Zweifel und bei konkurrierenden Interessen muss die Verbesserung der Verkehrssicherheit immer an erster Stelle stehen.    

Der TÜV-Verband fordert alle Verantwortlichen auf, ihre Bemühungen zu intensivieren und gemeinsam daran zu arbeiten, die Verkehrssicherheit deutlich zu verstärken. Hierzu empfiehlt der TÜV-Verband folgende Maßnahmen:

  • Schneller und umfassender Aus- und Umbau der Infrastruktur, um eine sicherere Nutzung des Straßenverkehrs für Kinder, Zufußgehende, Radfahrer:innen und ältere Verkehrsteilnehmer:innen zu ermöglichen. Dazu zählen eine selbsterklärende Infrastruktur mit sicheren Querungsmöglichkeiten, getrennten Radwegen und digitale Maßnahmen zur Früherkennung von Gefahrenstellen im Straßenverkehr.
  • Entschiedenes Vorgehen gegenüber Fahrer:innen, die bewusst Verkehrsverstöße begehen oder sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hinters Steuer setzen. Wir empfehlen verpflichtende Fahreignungsseminare für auffällig gewordene Fahrer:innen, eine Absenkung des Grenzwertes für die Anordnung einer MPU bei erstmaliger Auffälligkeit mit Alkohol von 1,6 auf 1,1 Promille. Ziel muss es zudem sein, dass die Zahl und Schwere von Unfällen unter Cannabis- und Drogeneinfluss reduziert wird. Im Sinne der Vision Zero sollte daher ein wissenschaftlich basierter Gefahrengrenzwert schnellstmöglich gesetzlich verankert werden und eine Null-Toleranz-Politik für Fahranfänger:innen in der Probezeit gelten. Neben den bekannten Betäubungsmitteln nimmt der Konsum so genannter „Neuer psychoaktiver Stoffe“ (NpS) immer mehr zu. Weder in den Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) noch in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) haben diese Stoffe trotz ihrer Risiken eine angemessene Berücksichtigung gefunden. Das muss sich jetzt ändern.
  • Stärkung der polizeilichen Verkehrsüberwachung durch eine Erhöhung der personellen Kapazitäten sowie die Verfolgung von Verkehrsverstößen durch verbesserte behördliche Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinaus.
  • Zudem muss die Mobilitätserziehung einen höheren Stellenwert genießen. Kinder müssen bessere Chancen erhalten, eine eigene Mobilitätsbiographie im Laufe ihres Erwachsenwerdens zu entwickeln. Hierzu gehören vor allem altersgerechte Angebote in Kitas und Schulen wie spezielle Radfahrtrainings sowie die aktive Unterstützung ihrer Elternhäuser, sie auf die eigenständige Verkehrsteilnahme vorzubereiten.

Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben sind vorläufige Daten des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2023. Die konsolidierten Zahlen sind abrufbar unter: www.destatis.de

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