Eines der zentralen Elemente der geplanten Krankenhausreform ist die Vorhaltefinanzierung. Mit ihrer Hilfe soll laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das wirtschaftliche Überleben insbesondere kleiner Krankenhäuser gesichert werden. Der BDPK und der VPKA Bayern sehen diese Ankündigung durch nichts belegt.

„Minister Lauterbach verspricht mit seiner Reform, den ökonomischen Druck auf die Krankenhäuser zu senken. Besonders die Vorhaltefinanzierung wird quasi als Heilsbringer angepriesen. Wir halten den in Aussicht gestellten positiven Effekt allerdings für mehr als fraglich“, betont Dr. Ann-Kristin Stenger, Hauptgeschäftsführerin des VPKA Bayern. Die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft beauftragte und Mitte Januar vorgestellte Analyse der Vebeto GmbH über die Auswirkungen des Arbeitsentwurf zur Vorhaltefinanzierung habe keinen Anhaltspunkt dafür gefunden, dass die neue Art der Finanzierung kleinen Krankenhäusern hinsichtlich des wirtschaftlichen Überlebens helfe.

„Vielmehr ist es so, dass die Erlöse, genau wie im a-DRG-System, weiterhin schwanken werden – allerdings auf längeren Zeitskalen und mit dem Unterschied, dass das gesamte Prozedere noch komplizierter und komplexer sein wird als jetzt. Es sei nicht geplant, zusätzliches Geld in die Hand zu nehmen, erklärt Dr. Ann-Kristin Stenger weiter. „Stattdessen soll künftig ein Teil der regulären Erlöse über das komplizierte System der Vorhaltefinanzierung ausgezahlt werden – und zwar weiterhin auch in Abhängigkeit der Fallzahl des Standortes. Das Hamsterrad bleibt also bestehen.“ Vorhaltepauschalen, die auf der Basis von Fallzahlen berechnet und zugeteilt werden, würden jedoch zu Fehlanreizen führen, gibt sie weiter zu bedenken. „Denn die Kliniken müssen sich somit nicht mehr am Bedarf der Patientinnen und Patienten ausrichten. Das geht zulasten der Versorgungs- und Behandlungsqualität.“

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