Im Rahmen der Verabschiedung des Cannabisgesetzes hat die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eingesetzte Arbeitsgruppe eine Anhebung des THC-Grenzwertes auf 3,5 ng/ml THC Blutserum vorgeschlagen. Nach Auffassung der Arbeitsgruppe ist ab diesem Wert das sichere Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr nicht mehr gewährleistet. Empirische Erkenntnisse, die eine Änderung des bisherigen Grenzwertes von 1 ng/ml THC-Blutserum als notwendig erscheinen lassen, liegen allerdings nicht vor. Der TÜV-Verband befürchtet eine erhebliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband, kommentiert die geplanten Änderungen:

„Die vorgeschlagene Erhöhung des Grenzwertes von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml THC Blutserum ist verfrüht und auf der Basis der vorliegenden Erkenntnisse derzeit wissenschaftlich nicht begründbar. Damit erscheint die Entscheidung rein politisch motiviert und die Verantwortung für eine auch wissenschaftlich nicht quantifizierbare Risikoerhöhung läge bei den politischen Entscheidungsträgern. Der TÜV-Verband appelliert daher eindringlich an die Verantwortlichen, den aktuellen Grenzwert beizubehalten und für Fahranfänger:innen und Berufskraftfahrer:innen eine Null-Toleranz-Grenze für den Konsum von Cannabis am Steuer einzuführen. Sonst gäbe es zwar eine Null-Promille-Grenze für Alkohol, aber keine entsprechende Beschränkung für das Fahren unter THC-Einfluss. Das Alkoholverbot für Fahranfänger:innen hat sich bewährt und sollte als Vorbild für Cannabis dienen.

Zudem muss die bisher vernachlässigte Präventions- und Aufklärungsarbeit verstärkt werden. Statt den Grenzwert zu erhöhen, sollten Maßnahmen ergriffen werden, die dazu beitragen, das Verkehrsrisiko durch Substanzeinfluss zu reduzieren und die Ziele der Vision Zero der Bundesregierung zu unterstützen. Dazu gehören verstärkte Aufklärungskampagnen, verbesserte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Optimierung der statistischen Auswertungsmöglichkeiten.

Es muss betont werden: Das Risiko trägt immer derjenige, der unter dem Einfluss von Cannabis am Straßenverkehr teilnimmt und dadurch andere gefährdet; es kann nicht zu Lasten der Gesellschaft oder der Verkehrssicherheit gehen. Es ist unerlässlich, dass die Verkehrssicherheit nicht zugunsten einzelner Delinquenten gefährdet wird. Denn es muss klar sein: Wer kifft, fährt nicht und wer fährt, kifft nicht.“

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