Wer einen Gebrauchten sucht und in Deutschland nicht fündig wird, kann auch auf ausländische Gebrauchtwagenportale ausweichen. Die Zeitschrift auto motor und sport hat sich in den Niederlanden umgeschaut. Das Ergebnis: Je nach Modell kann man auch im Nachbarland seinen Autotraum erfüllen. Die Formalitäten für die Zulassung in Deutschland sind beherrschbar. Was man beachten muss beim Kauf eines Gebrauchten in den Niederlanden beschreibt auto motor und sport in der aktuellen Ausgabe 10.

Online-Börsen: Ob sich der Kauf in den Niederlanden lohnt und das Angebot groß und attraktiv ist, kann man rasch auf Portalen wie marktplaats.nl und ooyyo.com klären. Aber auch mobile.de und autoscout24.de liefern zahlreiche Ergebnisse, wenn man das Suchgebiet nach Ländern einschränkt.

Kauf beim Händler: Empfehlenswert ist der Kauf bei einem Autohändler. Denn für die Überführung nach Deutschland sind sogenannte COC-Papiere und ein Transfer-Kennzeichen notwendig. Händler bieten diesen Service an.

Zoll: Der freie Warenverkehr in der EU ist im Falle von Autos nicht uneingeschränkt frei. Wer ein gebrauchtes Auto im EU-Ausland kauft, muss zwar keine Zollgebühren bezahlen. Aber junge Gebrauchten im Alter bis sechs Monaten oder 6000 km Laufleistung werden wie Neuwagen klassifiziert. In dem Fall ist die Mehrwertsteuer in Deutschland zu zahlen. Innerhalb von zehn Tagen muss sich der Käufer bei der deutschen Finanzbehörde melden. Zu diesem Zweck kann ein Händler eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausstellen oder die gezahlte Steuer später zurückerstatten. Bei älteren Gebrauchtwagen ist nach Einfuhr nach Deutschland keine Mehrwertsteuer zu zahlen.

Zulassung: Zusätzlich zu den Unterlagen, die für die Zulassung eines Autos nötig sind, braucht man Certificate of Conformity, kurz COC-Papiere. Diese bescheinigen, dass der Wagen den europäischen Zulassungsvoraussetzungen entspricht, also über eine EU-Typgenehmigung verfügt. Bei einem anständigen Händler sollte der Service, die COC-Papiere vom Hersteller anzufordern, im Kaufpreis enthalten sein. Sonst werden gerne Gebühren bis zu 250 Euro dafür verlangt. Meist dauert es zwei bis drei Wochen, bis die Papiere vorliegen.

Hauptuntersuchung: Die mängelfreie Hauptuntersuchung aus dem EU-Ausland kann in Deutschland anerkannt werden, wenn zum Zeitpunkt der Prüfung das Fahrzeug dort geführt worden ist und die HU der Richtlinie 2014/45/EG entspricht. Das sollte auf dem Prüfdokument vermerkt sein, in dem auch die Fahrzeug-Identifikationsnummer sowie der Gültigkeitszeitraum der Hauptuntersuchung notiert sein müssen. Die niederländische Prüfung APK wird in Deutschland bedenkenlos akzeptiert, die Hauptuntersuchung aus Italien oder Frankreich aber nicht. Es empfiehlt sich, vorher Rücksprache mit der heimischen Zulassungsstelle zu halten.

Überführung: Für die Fahrt nach Hause dürfen keine deutschen Kennzeichen benutzt werden. Ein Händler kann Ausfuhrkennzeichen mitsamt den Zulassungsbescheinigung 1 + 2 besorgen. In den Niederlanden heißt die Zulassungsbescheinigung Kentekenbewijs. Dafür sind inklusive der 14 Tage gültigen Versicherung rund 160 Euro einzurechnen.

Garantie: In den Niederlanden wie auch anderen EU-Ländern ist die Gewährleistung eigentlich nach EU-Recht geregelt. Nicht anders als in Deutschland unterlaufen viele, wenn nicht die meisten Händler gerade bei älteren Autos die Bestimmungen, indem sie die Autos für Export oder Gewerbe oder Bastler ausweisen.

Bezahlung: In Holland kann die Bezahlung bis zu 10.000 Euro in bar erfolgen. Allerdings entscheidet der Händler, ob er das akzeptiert oder nicht. Größere Beträge müssen vorab überwiesen werden. Das geht online reibungslos.

Redakteur: Michael Orth

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