Die neurologische Frührehabilitation (Phase B) ist gesetzlich der akutstationären Versorgung zugeordnet. In Bayern existiert ein Phasenmodell: laut Angaben des Bayerischen Gesundheitsministeriums gibt es im Freistaat mittlerweile flächendeckend 30 Spezialeinrichtungen mit über 1.300 Betten, die alle Phasen der neurologischen Rehabilitation unter ihrem Dach vereinen. Dr. Ann-Kristin Stenger, Hauptgeschäftsführerin beim Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern (VPKA) unterstreicht die Wichtigkeit dieser Einrichtungen.

„Bayern hat schon in den 1980er Jahren eine spezifische Versorgungskonzeption für Patienten mit schwersten Schädigungen des Nervensystems, zum Beispiel aufgrund von Schädel-Hirn-Traumata, Hirnblutungen o.Ä., entwickelt. Das Kernelement dieses Konzeptes ist, alle Phasen der neurologischen Rehabilitation unter einem Dach zu vereinen. Das heißt, die neurologische Frührehabilitation der sogenannten Phase B erfolgt – trotz ihrer formellen Zuordnung zum akutstationären Bereich – vielfach in ausgewiesenen Fachkliniken, in denen auch die folgenden neurologischen Rehabilitationsmaßnahmen oder Anschlussheilbehandlungen vorgehalten werden. Diese Fachkliniken erfüllen somit eine immens wichtige Brückenfunktion“, führt Dr. Ann-Kristin Stenger aus.

„Die nach der Akutbehandlung meist noch schwer- oder schwerstbeeinträchtigten Patienten können hier direkt vom Krankenhaus in die Frühreha Phase B übergehen. Dies ist sinnvoll und wichtig, da sich ein frühzeitiger Therapiebeginn nachweislich positiv auf den Heilungserfolg auswirkt.“ In diesem Zustand sei zumeist noch eine intensive, zum Teil sogar intensivmedizinische Versorgung indiziert. Die Fachkliniken seien darauf spezialisiert.

Vorteile des bayerischen Phasenmodells

„Indem sie diese betreuungsintensiven Patienten übernehmen, sorgen sie für eine schnelle Entlastung der Akutkrankenhäuser. Die Patienten ihrerseits profitieren von der hier gegebenen fachspezifischen Expertise. Als weiteren großen Vorteil für die Patienten nennt Michael Strobach, dass diese in den genannten Fachkliniken von der Phase B in der Regel „nahtlos und ohne Ortswechsel“ in die Phase C und zum Teil sogar in die Phase D überführt werden können. „Die zeitraubende und nicht selten frustrierende Suche nach einem Folge-Reha-Platz entfällt, genauso wie die damit verbundene Wartezeit sowie der körperlich und psychisch anstrengende Wechsel in eine andere Einrichtung.“ Und Patienten, die keine Behandlung in allen / mehreren Phasen brauchen, können direkt in der richtigen Phase versorgt werden. Die ununterbrochene Behandlungskette aus einer Hand schließe somit Versorgungslücken und wirke sich positiv auf die Heilungschancen aus, ist Dr. Ann-Kristin Stenger überzeugt. Darüber hinaus ist die Zuteilung der Patienten in die jeweils medizinisch  notwendige Phase möglich und gewährleistet damit die für den jeweiligen Patienten richtige  Behandlung. Sie warnt: „Im Zuge des aktuellen Kliniksterbens sowie aufgrund struktureller  Vorgaben der geplanten Krankenhausreform sinkt die Zahl solcher Fachkliniken. Hier muss dringend gegengesteuert werden. Diese Kliniken sind enorm wichtig für die Versorgung der Bevölkerung. Wir dürfen sie nicht verlieren!“

Über den Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.

Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA) setzt sich als dynamischer und praxisnaher Verband seit mehr als 75 Jahren bayernweit für die inhaltlichen Belange der privaten Akut- und Rehakliniken ein. Er vertritt als größter Landesverband rund 170 Einrichtungen mit knapp 25.000 Betten. Sein Ziel ist eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Patientenversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Neben der Beratung seiner Mitglieder vertritt er die Belange der Privatkrankenanstalten in gesellschaftlichen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten.

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