Vorsorgliche Flugannullierung erlaubt
Bei außergewöhnlichen Umständen, wie beispielsweise extreme Wetterlagen, haben Fluggesellschaften einen gewissen Spielraum, welche Flüge sie vorsorglich annullieren. Dabei kann die Flugstreichung laut ARAG Experten auch dann zulässig sein, wenn der Flug theoretisch möglich wäre, aber Verspätungen bei Folge-Flügen vermieden werden Mehr





