Tierschutz beim Export erfordert EU-weite Regelungen und Umsetzungen
Den Export von Schlachttieren lehnen wir grundsätzlich ab. Es ist wichtig, klar zwischen Transporten von Schlachttieren und dem Export hochwertiger Zuchttiere zu unterscheiden. Oft wird argumentiert, dass der Export von Rindersperma oder Embryonen ausreiche, um eine hochwertige Zuchtpopulation aufzubauen. Doch hochwertiges Rindersperma allein genügt nicht, es benötigt auch geeignete Muttertiere. In vielen Drittländern fehlt es genau an diesen weiblichen Zuchttieren, die für eine erfolgreiche Zucht notwendig wären und dementsprechend exportiert werden müssen. Bei Zuchttieren – insbesondere Färsen – handelt es sich um wertvolle genetische Ressourcen. Hier besteht ein berechtigtes wirtschaftliches und züchterisches Interesse am Export. Es liegt im ureigenen Interesse der Exporteure und Käufer, dass die Tiere in einwandfreiem Gesundheitszustand ankommen. Deshalb werden diese Transporte sorgfältig vorbereitet, überwacht und begleitet. Zudem wird die EU-Tiertransportverordnung derzeit umfassend überarbeitet und verschärft – was auch dem Schutz exportierter Zuchtrinder zugutekommt. Hier sind EU-weite Regelungen und Umsetzungen notwendig, Nationale Alleingänge führen lediglich zu Wettbewerbsverzerrungen und führen keineswegs zu einer Verbesserung des Tierwohls.
Erklärung zur Einhaltung des WOAH-Gesundheitskodex durch Drittstaaten ist ein guter Ansatz
Die Anforderung, dass Drittstaaten gegenüber der Europäischen Kommission eine Erklärung zur Einhaltung des WOAH-Gesundheitskodex für Landtiere abgeben sollen, halten wir für einen sinnvollen und praxisnahen Ansatz. Die bisherigen Maßnahmen – etwa die Rücknahme bilateraler Veterinärzertifikate – haben sich nicht als wirksames Instrument zur Verbesserung des Tierschutzes in Drittstaaten erwiesen. Eine verbindliche Bezugnahme auf den WOAH-Kodex könnte dagegen eine verlässliche Grundlage zur Einhaltung internationaler Standards schaffen. Alle WOAH-Mitgliedstaaten haben diesen Kodex unterzeichnet und sich damit grundsätzlich zu seiner Umsetzung verpflichtet.
Große Bedeutung tierseuchenrechtlicher Veterinärbescheinigungen für den Tierschutz beim Export
Exporteure, Importeure und Kontrollbehörden brauchen in Zeiten weltweit grassierender Tierseuchen Rechtssicherheit und – noch viel wichtiger – tatsächliche Sicherheit bei der Vermeidung einer Verschleppung von Tierseuchen beim Handel mit Zuchttieren. Nur durch die gründliche Prüfung der Veterinärzertifikate bei Abfertigung und die genaue Kenntnis über die aktuelle Seuchenlage innerhalb Deutschlands können Blockaden von Tiertransporten seitens der importierenden Länder, wie im September 2024 im Zollabfertigungsbereich der Türkei geschehen, vermieden werden. Der BRS würde es daher sehr begrüßen, wenn die Bundesregierung die tierseuchenrechtliche Außenvertretungskompetenz gegenüber Drittstaaten wieder vollumfänglich wahrnehmen würde.
Des Weiteren würden wir begrüßen, wenn ein regelmäßiger Austausch zwischen den zuständigen Behörden und dem BRS stattfinden würde. Der BRS verfügt über Informationen zum Umfang aktueller und geplanter Exporte sowie zu den Zielländern, sodass in Rücksprache mit unseren Mitgliedern verlässliche Prognosen für das Folgejahr entwickelt werden könnten.
Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS) ist der Dachverband für die deutsche Rinder- und Schweineproduktion. Aufgabe des Bundesverbandes ist es, die deutsche Tierzucht und Tierhaltung – insbesondere für die Tierarten Rind und Schwein – zu fördern. Ziel ist der Erhalt der deutschen Tierhaltung, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsor-ganisationen sowie die Unterstützung bei der nachhaltigen Erzeugung qualitativ hochwertiger Produkte. Der Bundesver-band versteht sich als Mittler der Interessen der Mitglieder und Dritten (Gesellschaft, Politik, Wissenschaft und anderen Fachverbänden) auf nationaler und internationaler Ebene.
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