Die Gaststätte Kröll in Wernges kann abgerissen werden, auf dem dann freien Platz neben dem Dorfgemeinschaftshaus soll ein Dorfplatz entstehen. Für beide Vorhaben gibt es einen Zuschuss aus der Dorf- und Regionalentwicklung. Landrat Dr. Jens Mischak konnte Lauterbachs Bürgermeister Rainer-Hans Vollmöller jetzt die entsprechenden Bewilligungsbescheide übergeben. Für den Abbruch der ehemaligen Gaststätte gibt es eine Förderung in Höhe von mehr als 34.000 Euro, die Planung des Dorfplatzes wird mit 4500 Euro bezuschusst. Damit nicht genug: Knapp 10.000 Euro aus Mitteln der Dorfentwicklung fließen nach Almenrod, dort wird die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses geplant.

Das Baujahr der ehemaligen Gaststätte Kröll kann gar nicht mehr bestimmt werden, wahrscheinlich wurden erste Erweiterungen nach dem Zweiten Weltkrieg durchgeführt. In den 60er Jahren wurde erneut umgebaut und erweitert. Das Ursprungsgebäude wurde somit stark verändert, ein „baugeschichtliche und baukulturelle Erscheinungsbild nach außen“ ist nicht mehr erkennbar, schilderte Landrat Mischak die Ausgangslage. „Auch die Änderungen im Gebäude lassen die histori­sche Bausubstanz nicht wiedererkennen.“

Nach Meinung der Stadt Lauterbach hat das Gebäude „keine her­ausragende historische Bedeutung oder keinen direkten Bezug zu wichtigen historischen Ereignissen oder Persönlichkeiten“. Es besitze keine besonderen architektonischen oder künstlerischen Merkmale, die es von anderen Bauwerken unterscheidet.

Hinzu kommt: Das direkt an das Dorfgemeinschaftshaus Wernges angrenzende Gaststättengebäude ist seit vielen Jahren ungenutzt und verfällt zusehends. Die Situation beeinträchtige das Ortsbild, gefährde die Fußgänger und den Verkehr. Daher hat die Stadt Lauterbach, sie ist mittlerweile im Besitz der Immobilie, den Abbruch beantragt. Fast 68.000 Euro sind hierfür veranschlagt, aus Mitteln der Dorfentwicklung bekommt die Stadt etwas mehr als 34.000 Euro.

Auf der dann freiwerdenden Fläche im Willofser Weg soll im Zuge des Dorfentwicklungsprogramms ein Dorfplatz entstehen. „Aufgewertet wird damit auch das vor­handene Kulturdenkmal, die unmittelbar angrenzende alte Schule, die als Dorfgemeinschaftshaus genutzt wird“, erläuterte Landrat Mischak bei der Bescheidübergabe. Im Zuge der Pla­nung, für die es 4500 Euro Förderung gibt, sollen die ehemaligen Kelleraußenwände aus Basaltmauerwerk erhalten bleiben und eine optische Raumkante bilden. Ziel soll sein, einen Dorfplatz zu entwickeln, der die denkmalgeschützte Gesamtanlage sowie das Kulturdenkmal aufwertet.

Und schließlich überreichte Dr. Jens Mischak dem Lauterbacher Bürgermeister noch einen dritten Bescheid: Knapp 10.000 Euro Förderung gibt es für Planungskosten im Vorfeld der DGH-Sanierung in Almenrod. Das Dorfgemeinschaftshaus befindet sich zwar grundsätzlich in einem guten Zustand, dennoch werden jetzt energetische Maßnahmen geplant. Im Rahmen der vorgesehenen Sanierung sollen zudem Küche und Theke erneuert, die Holzverschalung der Außenverkleidung ausgebessert und aufgearbeitet und Bodenbeläge sowie mobile Trennwände saniert beziehungsweise ausgetauscht werden.

Hintergrund:

Die Stadt Lauterbach startete 2023 in die ein Jahr dauernde Konzeptphase zur Erstellung eines kommunalen Entwicklungskonzeptes (KEK) über das Förderprogramm der Dorfmoderation. Die anschließende Förder­phase der Dorfentwicklung begann im Juli 2024 – letztmaliger Termin zur Antragstellung für Dorfentwicklungsanträge (privat sowie kommunal) ist nach jetzigem Stand der 1. März.2030. Über das Dorfentwicklungsverfahren werden nur die Stadtteile gefördert, die Kernstadt ist von der Dorfentwicklungsförderung ausgeschlossen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
https://www.vogelsbergkreis.de

Ansprechpartner:
Sabine Galle-Schäfer
Pressesprecherin
Telefon: +49 (6641) 977-333
E-Mail: sabine.galle-schaefer@vogelsbergkreis.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel