Urteil: Hundehalter haftet nach Leinensturz
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet ein Hundehalter auch ohne Verschulden, wenn durch seinen Hund ein Schaden verursacht wurde. Der Bundesgerichtshof gab einer Krankenkasse Recht, die Regress für entstandene Behandlungskosten forderte. Die Tochter eines Hundehalters rief ihren Hund zurück, damit dieser Mehr





