Wer aus welchen Gründen auch immer über einen zuteilungsreifen Bausparvertrag verfügt, kann diesen bei einer Anschlussfinanzierung clever einsetzen. Voraussetzung: Nach mehreren Jahren des Ansparens in den Vertrag ist das sogenannte Mindestguthaben erreicht, sonst ist keine Zuteilung möglich, also die Auszahlung des Darlehens bis zur vereinbarten Bausparsumme. Das können zum Beispiel 10. 000 Euro oder 30. 000 Euro sein, manchmal sogar bis zu 100 .000 Euro. Mit diesem Geld können Kreditnehmer ihre Baufinanzierung optimieren und so mitunter etliche Tausend Euro an Zinsen sparen. Die ausgezahlte Bausparsumme lässt sich verschieden einsetzen:

  • Zum Beispiel für eine geplante Modernisierung oder Renovierung des Objekts, um zum Beispiel die steigenden Energiekosten durch eine bessere Dämmung oder erneuerbare Energien zu verringern.
  • Das Geld bei einer nötigen Anschlussfinanzierung als Sondertilgung einbringen und so die Restschuld zumindest deutlich reduzieren.
  • Das Geld für die Kaufnebenkosten bei einem Immobilienerwerb verwenden.
  • Das Geld als Eigenkapital einbringen und so den Teil der Kaufsumme senken, der von der Bank vorgeschossen wird, und dann versuchen, niedrigere Zinsen auszuhandeln.

Biallo-Tipp: Bausparvertrag für kleine Restschuld verwenden. Ist eine Anschlussfinanzierung nötig, kann es passieren, dass die Restschuld des bestehenden Hypothekendarlehen nur noch gering ist. Vielen Banken und Sparkassen rücken ein neues Darlehen zu den üblichen Zinsen aber oft erst ab einer Kreditsumme von 50 .000 Euro heraus. „Bei geringeren Beträgen verlangen die Kreditinstitute dann einen Extrazuschlag in Form von höheren Zinsen, derzeit zum Beispiel 4,5 oder bis zu 5,0 Prozent“, warnt Hentschel. Auch hier könne ein zuteilungsreifer Bausparvertrag helfen, überhöhte Ausgaben für Zinsen zu vermeiden, in dem man mit der Auszahlung die Restschuld ganz oder teilweise tilgt.

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