Arbeiten Sie schon länger im Betrieb, beträgt Ihre Abfindung oft ein Jahressalär. Ist der Anschlussjob gesichert, haben Sie
eine fünf- bis sechsstellige Summe zur Verfügung. Je nach Lebenssituation ist es sinnvoll, das Geld auf einem
Tagesgeldkonto zu parken und verzinsen zu lassen, bis Sie das Kapital benötigen – etwa um eine laufende
Baufinanzierung vorzeitig zu tilgen. Besonders Neukunden bekommen attraktive Zinsen: Die spanische Suresse Direkt Bank zahlt derzeit für die ersten vier Monate 2,60 Prozent, die ING 2,50 Prozent. Bei der Volkswagen Bank gibt es 2,30 Prozent für ein halbes Jahr. Danach sinkt der Zins auf ein Prozent und weniger. Nur die Spanier punkten auch danach mit einer Verzinsung von 1,95 Prozent. Wer die Summe nicht sofort braucht, kann sich den Zinssatz durch eine
Festgeldanlage sichern. Die Fürstlich Castell’sche Bank bietet zwei Prozent für alle Festgeldsparer – egal ob sie ein oder fünf Jahre investieren. Beim kurzlaufenden Festgeld zahlt die schwedische Rediem Capital 2,55 Prozent für ein Jahr. Über die Anlageplattform wiLLBe der Liechtensteinischen Landesbank sind auch Anlagen in Schweizer Franken, Dollar und Britischen Pfund möglich. Die Zinshöhe hängt von der Währung ab: Wer in Euro spart, bekommt für ein Jahr 2,02 Prozent, für Dollar sind es 3,41, für Pfund 3,80 Prozent (Stand: 1. September 2025). Die Abfindung lässt sich aber auch für den
Vermögensaufbau nutzen – sei es mittels
Aktien,
Fonds oder
ETFs.
Wertpapieranlagen sind bei Online-Anbietern wie Smartbroker+ einfach per App möglich. Das dafür nötige
Depot gibt es kostenlos, ebenso viele ETF-Sparpläne.
Biallo-Tipp: Wer bereits privat für die Altersvorsorge spart, kann das Geld dort investieren oder sich eine weitere kapitalgedeckte Zusatzrente aufbauen, um die Rentenlücke rechtzeitig vor Renteneintritt zu schließen.
Verwendete Quellen:
Interview mit Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kölner Kanzlei HMS Barthelmeß Görzel
Gesetzliche Grundlagen:
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html
https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++5828b334-6ec7-11ec-bbfb-001a4a160129
https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/recht/arbeitsrecht/mitarbeiter-einstellen-und-kuendigen/kuendigung-in-kleinbetrieben-2459270
Anspruch auf ALG und mögliche Sperrzeiten:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/das-muessen-sie-beachten/kuendigung-abfindung-freistellung
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufhebungsvertrag_und_Sperrzeit.html
Besteuerung von Abfindungen:
https://www.aktuell-verein.de/besteuerung-abfindung/
https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/abfindung-versteuern-wie-funktioniert-die-fuenftelregelung/25766094.html