Entwurf zum MaschinenDG in Deutschland
Die neue Verordnung (EU) 2023/1230 (sog. EU-Maschinenverordnung, im Folgenden EU-MaschinenVO) ist ab dem 20.01.2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anzuwenden (einen detaillierten Überblick zu den Neuerungen finden Sie in unserem Fachbeitrag "Neue Maschinenverordnung" ). Die EU-MaschinenVO bedarf grundsätzlich keiner nationalen Umsetzung. Mehr



