Südwesttextil steht hinter den grundsätzlichen Zielen der Verordnung, sieht aber einen erheblichen Mangel an Praktikabilität. Damit Unternehmen sich rechtskonform verhalten können, müssen sie mit Daten die Entwaldungsfreiheit ihrer Produkte nachweisen. Das betrifft die Textil- und Bekleidungsindustrie zum Beispiel, wenn sie Etiketten oder Holzbügel in Zusammenhang mit ihren Produkten verwendet. Zu den Daten gehören Informationen wie der Herstellungszeitpunkt in Kombination mit der Geolokalisierung sämtlicher Bäume des Papierbreis, aus dem z.B. das Etikett produziert wurde, bis auf die Grundstücksparzelle per GPS. Eine solche Rekonstruktion ist völlig realitätsfern, noch dazu im Wissen, dass regelmäßig unterschiedliche Baumarten als auch Holz aus verschiedenen Regionen gemischt werden, um optimale Papiereigenschaften zu erzielen.
Die Überarbeitung der EUDR muss darüber hinaus zentrale Begriffe, angefangen u.a. vom Terminus „entwaldungsfrei“, verbindlich und präzise definieren, um Interpretationsspielräume zu vermeiden. Abseits dessen ist die aktuell geforderte Risikobewertung nach wie vor zu umfangreich. Unternehmen sind gehalten z.B. bereits bei der Verwendung eines Etiketts verschiedene Risiken auf Ebene des Erzeugerlandes zu bewerten. Zu berücksichtigen sind die Präsenz von Wäldern und indigenen Gemeinschaften, eine Analyse der Verbreitung von Entwaldung oder Waldschädigung sowie Korruption, mangelnde Strafverfolgung und Menschenrechtsverletzungen im Herstellungsgebiet; in Addition für einen Mittelständler kaum leistbar. Aus Perspektive des Verbands wäre die diskutierte No-Risk-Kategorie für Länder oder Regionen mit nachweislich nachhaltiger Forstwirtschaft daher eine weitere dringend erforderliche Entlastung.
Insgesamt fordert Südwesttextil, dass die Risikoermittlung nicht allein auf die Unternehmen abgewälzt werden darf, sondern konsequent durch die EU und mittels EU-Systemen erfolgen muss.
Die ausführliche Position von Südwesttextil zur EU-Entwaldungsverordnung finden Sie hier.
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