Erhöht die Kasse Ihren Zusatzbeitrag, entsteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kasse darf die Erhöhung des Zusatzbeitrags verhältnismäßig kurzfristig ankündigen und zwar nur einen Monat vor der geplanten Erhöhung. Es genügt also, die Erhöhung im Dezember anzukündigen und ab Januar höhere Beiträge zu kassieren. Bis der Beitrag zum ersten Mal fällig wird, gilt das Sonderkündigungsrecht und Sie können bei einer neuen Kasse eine Mitgliedschaft beantragen. Es greift dann aber trotzdem eine zweimonatige Kündigungsfrist. Der Zusatzbeitrag ist bei der alten Kasse so lange zu zahlen, bis die Kündigung greift.
Beispiel: Erhöht die Kasse im Januar den Beitrag, können Sie bis Ende Januar zu einer neuen Kasse wechseln. Wirksam wird die Kündigung aber erst zum 1. April.
Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht für Versicherte, die einen Krankengeld-Wahltarif abgeschlossen haben. Sie müssen die dreijährige Bindungsfrist erfüllen und können nicht wechseln.
So gehen Sie bei einem Kassenwechsel vor:
1. Auswahl: Wählen Sie eine Kasse, zu der Sie wechseln wollen.
2. Antrag: Sie müssen nicht selbst bei Ihrer bisherigen Kasse kündigen, sondern Sie teilen einfach der neuen Kasse mit, dass Sie Mitglied werden wollen. Die neue Kasse übernimmt dann die Kündigung und die Wechselmodalitäten.
3. Mitgliedsbestätigung: Von der neuen Kasse erhalten Sie eine Mitgliedsbestätigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen. Freiwillig Versicherte legen das Schreiben Ihrer bisherigen Krankenkasse vor, damit die Kündigung wirksam ist.
Verwendete Quellen:
Bundesgesundheitsministerium: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/krankenkassen-erhoehen-die-beitraege.html
Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/beitragsgemessungsgrenzen-2386514
GKV-Spitzenverband: https://www.gkv-spitzenverband.de/
Verband der Ersatzkassen (vdek): https://www.vdek.com/magazin/ausgaben/2025-06/durchschnittlicher-zusatzbeitrag-2026.html
Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV): https://www.pkv.de/
Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/zusatzbeitrag-der-krankenkasse-sonderkuendigung-und-wechsel-moeglich-10581
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