Seit 2001 sei zwar gesetzlich geregelt, dass Expositionen auf Bauteile explizit planerisch zu beachten sind, so der Bauexperte. Das Problem seien jedoch ältere Gebäude. „Parkbauten vor dieser Zeit sind nur teilweise geschützt. Somit kann von einem enormen Schadenspotenzial gesprochen werden“, so Prof. Walther. „Das Risiko kann unter Umständen recht hoch sein.“ Besonders kritisch sei die Situation, wenn Parkhäuser gleichzeitig Bestandteil eines größeren Gebäudes mit Büros, Wohnungen und Geschäften sind. Dann steige „das Risiko für Gesamtstrukturen, da die anfallenden Lasten über Wände, Stützen und Fundamente der Parkbauten abgetragen werden müssen. Sind diese durch Korrosion angegriffen und ist die Standsicherheit geschwächt, besteht die Möglichkeit, dass Bauwerke insgesamt einsturzgefährdet sein können.“
Redakteur: Claudius Maintz
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