Ihrem Wissen und ihrer Erfahrung wegen werden Arbeitnehmer in Zeiten des Fachkräftemangels auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze gerne noch weiterbeschäftigt. Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses ist dabei oft im Interesse beider Parteien – dies war allerdings sachgrundlos bei bereits zuvor beschäftigten Arbeitnehmern nicht möglich. Südwesttextil hatte dies als praxisfern identifiziert und eine Anpassung vor dem Hintergrund gefordert, dass die befristete Weiterbeschäftigung eines bereits bewährten Arbeitnehmers nach Erreichen der Regelaltersgrenze in der Regel dem Interesse beider Parteien entspricht und daher eine rechtliche Möglichkeit geschaffen werden muss.

Erleichterungen wichtig – Begrenzungen nicht verständlich

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband begrüßt nun, dass mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur Gleichstellung der Kindererziehungszeiten diese Forderung umgesetzt wurde. Seit dem 1. Januar 2026 können Regelaltersrentner auch nach vorheriger Beschäftigung sachgrundlos befristet weiterbeschäftigt werden – der Abschluss eines einzelnen befristete Arbeitsvertrags kann dabei für jeweils zwei Jahre abgeschlossen und innerhalb dieses Zeitraums bis zu dreimal verlängert werden. Insgesamt dürfen die befristeten Arbeitsverträge eine Gesamtdauer von acht Jahren nicht überschreiten, wobei insgesamt maximal 12 befristete Verträge geschlossen werden dürfen. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Die Bundesregierung hat das Problem des demographischen Wandels und des Fachkräftemangels erkannt und mit der Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots einen arbeitsrechtlichen Konstruktionsfehler korrigiert. Fraglich bleibt aber, warum der Gesetzgeber in diesen Fällen eine Begrenzung bei bereits durch die Rente abgesicherten Arbeitnehmern vorsieht – auf diese hätte man auch verzichten können.“

Grundsätzliche Reformen für Entlastung und Beschäftigungssicherung notwendig

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband bewertet die Aktivrente mit der steuerfreien Zuverdienstmöglichkeit von bis zu 2000 Euro positiv, sieht aber damit nur ansatzweise das Potenzial der Bundesregierung ausgeschöpft: „Zu einer Stärkung des Arbeitsmarktes bedarf es weiterer steuerrechtlicher Reformen, die Arbeitgeber entlastet und auch Arbeitnehmern ein spürbar höheres Nettoeinkommen bringt. Insbesondere muss sich das Engagement jedes einzelnen Arbeitnehmers wieder lohnen, weshalb wir steuerrechtliche Anreize für die Erhöhung der individuellen Arbeitszeit sowie für die Ableistung von Überstunden benötigen. Insgesamt muss der Anteil der Sozialabgaben auf ein Niveau unter 40 Prozent gebracht werden. Wir sehen außerdem den Bedarf, das Vorbeschäftigungsverbot auch im Teilzeit- und Befristungsgesetz zu überarbeiten. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist die vorübergehende Befristung ein wichtiges Werkzeug zur Beschäftigungssicherung.“

Über den Südwesttextil e.V.

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