Vier Voraussetzungen, eine Pflicht
Die Aushangpflicht ist im Gebäudeenergiegesetzes geregelt. Sie greift, wenn vier Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Es handelt sich um ein Nichtwohngebäude,
- die Nettogrundflläche übersteigt 250 Quadratmeter,
- das Gebäude wird regelmäßig von der Öffentlichkeit besucht
- und ein gültiger Energieausweis liegt vor.
Entscheidend ist also nicht die Branche, sondern die Kombination aus Fläche und öffentlichem Zugang.
Behörden sind immer in der Pflicht
Für öffentliche Stellen wie Ämter, Rathäuser oder kommunale Einrichtungen gilt eine verschärfte Regelung: Sobald ein öffentlich genutztes Nichtwohngebäude mehr als 250 Quadratmeter Fläche hat, muss der Energieausweis ausgehängt werden – unabhängig davon, wie häufig Besucher kommen. Die temporäre Nutzung oder eingeschränkte Öffnungszeiten ändern daran nichts.
Wo der Aushang erfolgen muss
Das Gesetz verlangt, dass der Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle im Gebäude angebracht wird. In der Praxis bedeutet das: im Eingangsbereich, im Foyer oder an einer zentralen Informationstafel. Auch eine digitale Anzeige auf einem Bildschirm ist zulässig – allerdings nur, wenn der Ausweis dauerhaft sichtbar ist und nicht zwischen Werbung oder anderen Inhalten rotiert.
„Die erste Seite des Energieausweises enthält alle Pflichtangaben", erklärt Cyran Heid, Geschäftsführer von Heid Energieberatung. „Ein Ausdruck im Format DIN A3, auf Augenhöhe und ohne spiegelnden Rahmen, erfüllt die Anforderungen in den meisten Fällen problemlos."
Gemischte Nutzung: Es zählt die einzelne Einheit
In Berliner Altbauten mit Gewerbe im Erdgeschoss und Wohnungen darüber stellt sich oft die Frage: Gilt die Aushangpflicht für das ganze Gebäude? Die Antwort: Maßgeblich ist die jeweilige Nutzungseinheit. Eine Physiotherapiepraxis mit 280 Quadratmetern und eigenem Eingang unterliegt der Pflicht – die Mietwohnungen in den oberen Etagen nicht. Umgekehrt entfällt die Pflicht, wenn die gewerbliche Einheit unter 250 Quadratmetern bleibt.
Nicht jeder muss aushängen
Ausnahmen bestehen für Gebäude ohne regelmäßigen Publikumsverkehr. Ein Büro, das nur von Mitarbeitenden betreten wird, fällt ebenso wenig unter die Pflicht wie eine Lagerhalle ohne öffentlichen Zugang. Auch temporäre Nutzungen wie Pop-up-Stores oder Ausstellungsflächen sind in der Regel ausgenommen. Im Zweifel lohnt sich eine fachliche Prüfung durch einen zertifizierten Energieberater.
Die Heid Energieberatung zählt zu den führenden Fachunternehmen für Energieeffizienz in Deutschland. Mit über 180 zertifizierten Energieeffizienz-Experten auf der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) unterstützt das Unternehmen jährlich zahlreiche Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei der energetischen Optimierung. Das Leistungsspektrum reicht von Energieaudits und Sanierungsfahrplänen über Fördermittelberatung bis hin zur energetischen Baubegleitung. Die Berater sind für Förderprogramme von BAFA und KfW zugelassen und kombinieren energetisches Fachwissen mit umfassender Gebäudekompetenz. Gegründet 2005 von Cyran Heid, ist das inhabergeführte Unternehmen heute bundesweit tätig – auch in Berlin profitieren Kundinnen und Kunden von der langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz der Heid Energieberatung.
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