Der ZVO machte deutlich, dass ambitionierter Arbeits- und Gesundheitsschutz nur dann wirksam und akzeptiert ist, wenn er praxisnah, verhältnismäßig und umsetzbar ausgestaltet wird. Gerade für die mittelständisch geprägte Oberflächentechnik ist es entscheidend, dass regulatorische Vorgaben die betrieblichen Realitäten berücksichtigen und vorhandene technische Schutzmaßnahmen angemessen einbeziehen.
Im Gespräch wurde seitens der Kommission großes Verständnis für die vorgetragenen Punkte signalisiert. Die DG sagte zu, die angesprochenen Kritikpunkte intern mit den zuständigen Beraterinnen und Beratern zu koordinieren und in den weiteren Prozess einzubringen.
Der ZVO wird den Dialog auf europäischer Ebene weiterhin aktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass Arbeitsplatzgrenzwerte sowohl den Schutz der Beschäftigten gewährleisten als auch die industrielle Praxis realistisch abbilden. Ziel bleibt eine Regulierung, die Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen stärkt.
Zentralverband Oberflächentechnik e.V.
Giesenheide 15
40724 Hilden
Telefon: +49 (2103) 2556-21
http://www.zvo.org
PR
Telefon: +49 (2103) 255621
Fax: +49 (2103) 255632
E-Mail: b.spickermann@zvo.org
![]()