Pfando muss einer Kundin Schadenersatz leisten. Um einen finanziellen Engpass zu überbrücken, hatte die Frau einen Sale-and-Lease-Back-Vertrag mit Pfando geschlossen, d.h. sie verkaufte ihr Auto an die Pfando GmbH und mietete es dann von der Pfando’s cash & drive GmbH zurück. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 5. März 2026 entschieden, dass Kaufvertrag und Mietvertrag wegen wucherähnlichen Geschäfts sittenwidrig und somit nichtig sind. Die Kundin habe daher Anspruch auf Schadenersatz. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.

Die Klägerin hatte mit der Pfando GmbH einen Kaufvertrag über ihr Audi A3 Cabrio geschlossen und das Auto für 15.000 Euro veräußert. Anschließend schloss sie in derselben Filiale einen Mietvertrag mit der Pfando’s cash & drive GmbH ab und mietete den Audi A3 für sechs Monate zurück. Der monatliche Mietzins betrug 1.860 Euro. Im September und November leistete sie zwar Zahlungen in Höhe von insgesamt 5.000 Euro. Dennoch bestand Pfando auf einer zuvor ausgesprochenen Kündigung wegen Zahlungsverzugs und bot an, den Pkw zum Preis von über 25.000 Euro auszulösen. Wenig später wurde das Auto nach Abholung an einen Dritten für 23.800 Euro verkauft.

„Unsere Mandantin hatte ihr Auto für 15.000 Euro verkauft, obwohl es zu diesem Zeitpunkt nach den Feststellungen eines Sachverständigen einen mehr als doppelt so hohen Wiederbeschaffungswert hatte. Zudem hätten die Mietzahlungen für die geplanten sechs Monate schon 11.160 Euro und damit rund drei Viertel des Kaufpreises betragen. Aus unserer Sicht lag damit ein wucherähnliches Geschäft vor, so dass sowohl der Kaufvertrag als auch der Mietvertrag nichtig sind. Wir haben für unsere Mandantin daher auf Schadenersatz geklagt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.

Das Landgericht Stuttgart als Vorinstanz folgte der Argumentation und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von insgesamt 33.200 Euro zu. Die Berufung gegen das Urteil wies das OLG Stuttgart zurück und bestätigte das erstinstanzliche Urteil weitgehend.

Zur Begründung führte es aus, dass der Kaufvertrag gemäß § 138 Abs. 1 BGB ein wucherähnliches Geschäft darstelle, das mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren und deshalb nichtig ist. Nach Aussagen eines Gutachters betrug der marktübliche Händlereinkaufswert für das Fahrzeug 28.200 Euro und der Wiederbeschaffungswert 31.900 Euro. Rechtsanwalt Leitz: „Besteht ein objektiv auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, sprich von Wert und gezahlten Preis, kann ein Geschäft sittenwidrig sein. Das ist in der Regel der Fall, wenn der tatsächliche Wert der Leistung annähernd doppelt so hoch ist wie die Gegenleistung.“ Das OLG Stuttgart bestätigte, dass hier ein solches auffälliges Missverhältnis vorliege, da der Wiederbeschaffungswert mehr als doppelt so hoch ist wie der erzielte Verkaufspreis von 15.000 Euro.

Dieses Ungleichgewicht werde durch den Mietvertrag sogar noch verstärkt, denn die vereinbarten Mietzahlungen seien ebenfalls sittenwidrig überhöht. Hier sei ein Mietzins in Höhe von 1.860 Euro im Monat gefordert worden. Somit hätte die Klägerin in sechs Monaten Mietzahlungen von insgesamt 11.160 Euro leisten müssen, also knapp drei Viertel des erhaltenen Kaufpreises. Diese Diskrepanz stelle ein besonders auffälliges Missverhältnis dar, machte das Gericht deutlich.

Gerade in der Gesamtschau der vertraglichen Regelungen sei beim Handeln der Beklagten auch von einer verwerflichen Gesinnung auszugehen, so das OLG.

Die Klägerin habe daher Anspruch auf Wertersatz für ihr von Pfando inzwischen verkauftes Fahrzeug in Höhe von 28.200 Euro sowie auf die Rückzahlung der geleisteten Mietzahlungen in Höhe von 5.000 Euro.

„Die Entscheidung des OLG Stuttgart und weitere Gerichtsurteile zeigen, dass gute Aussichten bestehen, sittenwidrige Verträge mit Pfando rückabzuwickeln“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.

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