Neben sicheren Zinsen bietet das Bausparen einen weiteren wichtigen Pluspunkt: Der Staat fördert es in Form von Prämien oder Zulagen. Denn ursprünglich war das Bausparen dazu gedacht, Menschen mit geringerem Einkommen und wenig Eigenkapital zu einer eigenen Immobilie zu verhelfen. So fördert der Staat das Bausparen:

Riester-Bausparen (Wohn-Riester)

Riester-Förderberechtigte können jährlich eine staatliche Zulage von maximal 175 Euro auf einen Riester-Bausparvertrag einzahlen. Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage von 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für jüngere Kinder. Die Kinderzulage erhalten Sie, solange Sie Kindergeld für das Kind bekommen. Um die volle Zulagenhöhe zu erhalten, müssen jährlich vier Prozent des im Vorjahr erzielten Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen, maximal jedoch 2.100 Euro, in den Vertrag fließen. Doch aufgepasst: Im Alter müssen die Förderbeiträge samt Zinsen nachversteuert werden. So holt sich der Staat einen Teil der Förderung zurück.

Wichtig: Wer einen Riester-Bausparvertrag nutzen möchte, um eine Immobilie zu finanzieren, muss diese später selbst bewohnen. Vermieten ist nur für einen befristeten Zeitraum erlaubt, etwa wenn Sie aus beruflichen Gründen zeitweise woanders leben müssen.

Seit 2024 können Sie die Wohn-Riester-Förderung neben dem altersgerechten und barrierearmen Umbau auch für bestimmte energetische Sanierungen an der eigenen Wohnimmobilie einsetzen, indem Sie Sparguthaben inklusive der Zulagen aus dem Riester-Vertrag entnehmen.

Arbeitnehmersparzulage

Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen, die die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) des Arbeitgebers in den Bausparvertrag einzahlen, können von der Arbeitnehmersparzulage profitieren. Die jährlichen Einkommensgrenzen wurden ab Januar 2024 deutlich angehoben: Seither liegen sie bei 40.000 Euro (früher 17.900 Euro) des zu versteuernden Einkommens für Alleinstehende und 80.000 Euro (früher 35.800 Euro) für Verheiratete beziehungsweise Verpartnerte. Die Zulage beläuft sich auf neun Prozent auf die jährlichen Sparbeiträge, maximal 470 Euro für Ledige und 940 Euro für Ehepaare. Der höchstmögliche Zuschuss beträgt somit bis zu 43 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 86 Euro (Verheiratete) im Jahr.

Wohnungsbauprämie

Wer einmal im Jahr die Wohnungsbauprämie beantragen möchte, muss ebenfalls Einkommensgrenzen unterschreiten: Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss unter 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Ehepaare oder Verpartnerte liegen. Gefördert werden pro Jahr Einzahlungen von bis zu 700 Euro (Verheiratete bis 1.400 Euro) mit einer Prämie von zehn Prozent. Das entspricht einem Zuschuss von maximal 70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Ehepaare. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist, dass das Geld nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird.

Rechenbeispiel Bausparförderung

Vor allem junge Menschen mit geringem Einkommen profitieren von der Bausparförderung, wie dieses Beispiel zeigt:

Ein 16-Jähriger schließt zum Beginn seiner Ausbildung einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von 25.000 Euro ab, den er monatlich mit 122,50 Euro eigenem Geld bespart. 40 Euro im Monat kommen vom Arbeitgeber als VL hinzu. Weil er in der Ausbildung noch wenig verdient, liegt er unter allen Einkommensgrenzen und ist damit förderberechtigt. Unter Berücksichtigung aller Gebühren, Prämien, Zinsen und Zulagen steht ihm nach rund sieben Jahren ein Bausparguthaben von 13.603,00 Euro zur Verfügung und er hat Anspruch auf ein Bauspardarlehen über 11.397 Euro. Insgesamt hat er 4.178 Euro an Förderung und Bonus erhalten.

Biallo-Tipp: Vor dem Abschluss eines Bausparvertrags sollten Sie sich einen Überblick über die aktuellen Angebote der Bausparkassen verschaffen, denn die Tarifvielfalt ist groß. Der Bauspar-Vergleich von biallo.de hilft Ihnen, den besten Bausparvertrag zu finden.

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