Wer sein Auto zur Inspektion oder Reparatur in die Werkstatt bringt, sollte ein paar wichtige Regeln beachten. Denn bei unklaren Absprachen kann es sein, dass man Arbeiten und Teile auf der Rechnung findet, die man gar nicht in Auftrag geben wollte. auto motor und sport gibt in der neuen Ausgabe 9, die am Donnerstag erscheint, Tipps für den klaren Werkstattauftrag.

Präzise formulieren: Bei einer regulären Wartung ist der Arbeitsauftrag meist genau definiert, inklusive einer Pauschale für die Inspektion. Anders ist das bei einer Reparatur: Der Auftrag sollte präzise formuliert werden mit wenig Interpretationsspielraum. Sprechen Sie mögliche Probleme mit dem Auto so konkret wie möglich mit dem Werkstattmitarbeiter persönlich ab. Wenn etwas nicht klar ist, fragen Sie nach. Nur so können Sie einen präzisen Arbeitsauftrag formulieren.

Kosten klären: Ein schriftlicher Kostenvoranschlag schützt Sie vor außerplanmäßigen Ausgaben. Für den Fall, dass sich während der Reparatur neue Fragen oder Probleme ergeben, sollte man eine Höchstgrenze für die Reparaturkosten vereinbaren, an die sich der Betrieb halten muss. Klauseln wie „Notwendige Zusatzarbeiten werden durchgeführt“ sind ein Blankoscheck für die Werkstatt. Besser ist es, eine klare Rückrufpflicht vor jeder Zusatzarbeit festzuhalten.

Zusatzkosten: Besonders tückisch sind Zusatzkosten, die im Rahmen einer beauftragten Reparatur entstehen. So müssen nach Scheibentausch und Fahrwerksarbeiten oft die Kamera- oder Radarsysteme neu kalibriert werden, was extra berechnet wird. Gleiches gilt für Software-Updates und Anlernarbeiten etwa nach einem Wechsel von Batterie oder Sensoren.

Wertgegenstände: Nehmen Sie vor der Fahrzeugübergabe Wertgegenstände, Ladekabel, Adapter oder Lieblingsgegenstände aus dem Auto. Es ist ärgerlich, wenn sie wegkommen, und nur schwer nachzuweisen, dass sie bei Übergabe im Auto lagen.

Abholung: Prüfen Sie das Auto direkt bei der Abholung auf mögliche Schäden, etwa Kratzer oder sonstige Beschädigungen. Bei der ersten Fahrt sollte man die wichtigsten Funktionen wie Bremsen und Spur überprüfen. So lassen sich Probleme sofort ansprechen, solange der Werkstattkontakt noch direkt ist.

Mängel: Wenn nach einer Reparatur ein Mangel erneut auftritt, sollte man dies direkt bei der Werkstatt reklamieren. Hier greift die sogenannte Sachmängelhaftungsfrist (meist zwei Jahre). Eine kostenlose Nachbesserung ist dadurch in diesem Zeitraum rechtlich möglich. Räumen Sie mindestens zwei Nachbesserungsversuche ein, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.

Redakteurin: Carina Belluomo

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