Damit Betriebe mehr für die Absicherung von Geringverdienern tun, gibt es durch die aktuelle gesetzliche Neuregelung ab 2027 eine höhere Förderung. Bisher gilt: Zahlen Arbeitgeber für Beschäftigte zusätzlich zum vereinbarten Lohn jährlich mindestens 240 bis maximal 960 Euro in eine bAV ein, übernimmt der Staat davon 30 Prozent – wenn nach Abzug einer möglichen Entgeltumwandlung maximal 2.575 Euro brutto auf dem Gehaltszettel stehen. Ab 2027 können Firmen bis zu 1.200 Euro pro Jahr in die Altersabsicherung ihrer Angestellten investieren. Der maximale Förderbetrag steigt dadurch von 288 auf 360 Euro. Die Verrechnung erfolgt mit der abzuführenden Lohnsteuer. „Bisher erhielten über eine Million Geringverdiener so erstmals einen bAV-Vertrag“, freut sich Klaus Stiefermann und hofft auf weitere Zuwächse. „Gleichzeitig wird die Einkommensgrenze dynamisiert, damit Beschäftigte bei einer Lohnerhöhung nicht gleich aus der Förderung fallen“, lobt der Geschäftsführer des Fachverbands Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge (aba). Ab 2027 beträgt diese drei Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung. Aktuell wären das 3.042 Euro. 2027 wird die Grenze weiter steigen, sodass mehr Beschäftigte eine geförderte, vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente erhalten können.
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