Die Versicherung ersetzt die Kosten, die durch Zerstörung am Gebäude durch die in der Police versicherten Gefahren entstehen. Das können Reparaturkosten sein, aber auch der komplette Neubau des Hauses. Die Kosten für einen Neubau werden allerdings nur dann bezahlt, wenn der Versicherungsnehmer den Wiederaufbau des Hauses innerhalb von drei Jahren veranlasst. Ansonsten erstattet der Versicherer nur den Zeitwert.
Der Versicherer übernimmt je nach Leistungsumfang in der Regel zusätzlich die Kosten für das Aufräumen der Schadensstelle, den Abtransport von zerstörtem Baumaterial, einen Mietausfall für maximal zwölf Monate bei Unbenutzbarkeit von vermieteten Wohnungen und eine ortsübliche Miete für maximal zwölf Monate bei Unbenutzbarkeit der eigenen Wohnräume.
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