Händler mit überschüssiger Ware haben einen neuen Verwertungsweg: Die ATS Trading GmbH, B2B-Großhändler aus Manching (Bayern), baut ihren Ankauf von Restposten, Retouren und Lagerauflösungen aus. Restposten verkaufen bedeutet, funktionsfähige Ware, die nicht mehr regulär absetzbar ist, gebündelt an einen spezialisierten Aufkäufer abzugeben — statt sie abzuschreiben oder zu vernichten. Dazu zählen Retouren, B-Ware, Auslauf- und Saisonware sowie Bestände aus Lagerauflösungen. ATS Trading übernimmt solche Posten, bewertet sie nach Kategorie und Zustand und holt sie europaweit ab. Der Bedarf ist groß: In Deutschland gehen jährlich rund 530 Millionen Pakete als Retoure zurück (Forschungsgruppe Retourenmanagement der Universität Bamberg), und ab dem 19. Juli 2026 verbietet die EU großen Unternehmen die Vernichtung unverkaufter Bekleidung und Schuhe. Weiterverkauf wird damit für viele Händler zur bevorzugten — und teils vorgeschriebenen — Option.

Wie funktioniert der Ankauf bei ATS Trading?

Der Ankaufprozess ist auf Tempo und Planbarkeit ausgelegt. Händler übermitteln eine Warenliste oder Fotos, ATS Trading erstellt daraufhin eine Bewertung und ein verbindliches Angebot. Nach Zusage erfolgt die Abholung und Zahlung.

Angekauft werden Posten aus den Bereichen Haushaltsgeräte, Garten, Elektronik, Spielzeug, Werkzeug, Heimtextilien und Tierbedarf. Ein Manifest — eine strukturierte Warenliste mit Artikeln, Mengen und Zustand — beschleunigt die Bewertung und führt in der Regel zu einem besseren Preis.

Warum Restposten verkaufen statt lagern?

Gebundene Lagerfläche und Kapitalbindung sind für Händler ein wachsendes Problem. Jede nicht verkaufte Palette kostet Stellplatz, Handling und bindet Liquidität. Der Verkauf an einen Aufkäufer macht aus totem Bestand kurzfristig Liquidität — und schafft Platz für drehstarke Ware.

Für Saisonware verschärft sich der Effekt: Mit jedem Monat im Lager sinkt der erzielbare Wert. Schnelligkeit beim Abverkauf schlägt deshalb oft den letzten Prozentpunkt im Preis.

Was bedeutet das EU-Vernichtungsverbot für Händler?

Der regulatorische Druck steigt. Die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR, Verordnung (EU) 2024/1781, Art. 25) verbietet großen Unternehmen ab dem 19. Juli 2026 die Vernichtung unverkaufter Bekleidung, Bekleidungsaccessoires und Schuhe. Für mittlere Unternehmen gilt das Verbot ab 2030; Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen.

Davon zu unterscheiden ist der digitale Produktpass, der ab voraussichtlich 2027 schrittweise je Produktgruppe eingeführt wird. Beide Entwicklungen weisen in dieselbe Richtung: Weiterverkauf und Wiederverwertung gewinnen gegenüber der Entsorgung an Bedeutung.

Zitat der Geschäftsführung

„Viele Händler sitzen auf Ware, die zu schade zum Vernichten und zu sperrig zum Lagern ist", sagt Ramy Latif, Geschäftsführer der ATS Trading GmbH. „Wir geben dieser Ware einen Markt. Der Händler bekommt eine faire Bewertung und schnelle Abholung, wir bringen die Produkte über unser Netzwerk in über 15 Ländern wieder in den Umlauf. Das ist gelebte Kreislaufwirtschaft — und für beide Seiten ein gutes Geschäft."

Über die ATS Trading GmbH

Die ATS Trading GmbH ist ein auf Retourenware und Liquidationspaletten spezialisierter B2B-Großhändler mit Sitz in Manching (Bayern). Das Unternehmen kauft Restposten und Überschussware an und beliefert Wiederverkäufer, Online-Händler und Exporteure in über 15 Ländern. 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ATS Trading GmbH
Gerberstr. 1
85077 Manching
Telefon: +49 8459 3329400
http://www.atstrading.de

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Becker
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