Laut Ergebnissen der Berufsbildungsstatistik wurden im Jahr 2024 – der jüngsten verfügbaren Auswertung – rund 30 % aller Ausbildungsverhältnisse vorzeitig gelöst. Darüber hinaus ist die Vertragslösungsquote über alle Wirtschaftszweige hinweg langfristig angestiegen, im Jahr 2010 lag diese noch bei 23 %.[1] Im Hoch- und Tiefbau, wo die Betriebe am sogenannten Ausbildungsverfahren teilnehmen, lagen die Vertragslösungsquoten dagegen mit rund 28 bzw. 29 % zuletzt unterhalb des gesamtwirtschaftlichen Durchschnitts. Im Ausbildungsverfahren wird von allen Betrieben eine Ausbildungsumlage erhoben und die Betriebe, die ausbilden, bekommen einen großen Teil der Ausbildungskosten erstattet. Nur im Ausbaugewerbe lag die Vertragslösungsquote mit rund 38 % deutlich oberhalb des gesamtwirtschaftlichen Durchschnitts.

In Studien wurde bereits untersucht, warum sich Auszubildende für eine vorzeitige Vertragslösung entscheiden.[2] Dabei zeigt sich, dass das Risiko einer Vertragslösung erhöht ist, wenn die Ausbildung keinen Spaß macht, der Erfolg als gering eingeschätzt wird oder aber die körperliche Belastung als zu hoch eingeschätzt wird. Umfragen zur Ausbildungszufriedenheit in der Bauwirtschaft[3] zeigen, dass die große Mehrheit der Auszubildenden mit ihrer Ausbildung sehr zufrieden bzw. zufrieden ist, was die relativ geringen Vertragslösungsquoten im Hoch- und Tiefbau erklären könnte.

Allerdings gibt es große Unterschiede in der Vertragslösungsquote nach Ausbildungsberufen. Während der häufigste Bauausbildungsberuf Zimmerer durch eine sehr niedrige Vertragslösungsquote von 19 % hervorsticht und auch die zweit- und dritthäufigsten Ausbildungsberufe Maurer und Straßenbauer eine unterdurchschnittliche Vertragslösungsquote aufweisen, sind in anderen Ausbildungsberufen die Vertragslösungen überdurchschnittlich hoch. Insbesondere fallen die zweijährigen Ausbildungsberufe Tiefbau- und Hochbaufacharbeiter mit Vertragslösungsquoten von rund 40 bzw. 38 % auf.

Auch im Zeitverlauf fallen Unterschiede zwischen den Ausbildungsberufen auf. Zwar weisen alle Ausbildungsberufe eine im Trend steigende Vertragslösungsquote auf, was an dem grundsätzlichen Wandel vom Anbieter- zum Bewerbermarkt liegen dürfte. Aufgrund des wachsenden Überangebots an Ausbildungsstellen sind Auszubildende zunehmend geneigt, bei Unzufriedenheit zeitnah den Ausbildungsbetrieb zu wechseln bzw. die Ausbildung komplett abzubrechen. Dennoch ist die Vertragslösungsquote bei Zimmerern in den vergangenen 15 Jahren nur sehr schwach angestiegen, während die Vertragslösungsquote von Tiefbaufacharbeitern sogar um mehr als 19 Prozentpunkte angestiegen ist und sich fast verdoppelt hat.

Damit lohnt es sich, trotz der insgesamt relativ niedrigen Vertragslösungsquoten im Hoch- und Tiefbau die genauen Gründe für den Anstieg der Vertragslösungen in einigen Bauberufen zu analysieren. So fällt z. B. auf, dass die Erfolgsquote – gemessen als Anteil der erfolgreichen Abschlussprüfungen an allen Abschlussprüfungen eines Jahres – bei Tiefbaufacharbeitern zuletzt ausgesprochen niedrig war. Nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIIB) lag diese im Jahr 2024 bei nur 62 % und damit auf dem niedrigsten Niveau aller Ausbildungsberufe, für die Erfolgs- und Lösungsquoten ausgewiesen wurden. Dazu passt auch, dass die Erfolgsquote für Hochbaufacharbeiter mit rund 67 % ebenfalls ausgesprochen niedrig war und die geringen Erfolgsaussichten die hohen Vertragslösungen begünstigt haben könnten.

Der Beitrag ist Teil des neuen Ausbildungs- und Fachkräftereports der Bauwirtschaft: Ausbildungs- und Fachkraeftereport_2025

[1] Vgl. BMBFSFJ (2025), Berufsbildungsbericht 2025, S. 105-106.
[2] Vgl. BIBB (2023); Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2023, Kapitel A 8.3.
[3] Vgl. M. Macherey und T. Middendorf (2022), Ausbildungs- und Fachkräftereport der Bauwirtschaft 2022, Kapitel 5.2.

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SOKA-BAU ist die Dachmarke für zwei gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.): Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) ist für die Sicherung von Urlaubsansprüchen und die Finanzierung der Berufsausbildung zuständig. Die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK) bietet allen Beschäftigten der Baubranche eine überbetriebliche zusätzliche Altersversorgung.

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