Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. sieht Licht und Schatten im Papier des Koalitionsausschusses. Die DSGVO sieht den risikobasierten Ansatz von Anfang an vor, um kleine Organisationen bei den Pflichten zu entlasten. Leider kommt der Ansatz in der Praxis kaum zum Tragen. Die Reduzierung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten erhöht und verteuert den Aufwand für die Unternehmen massiv. Gleichzeitig steigen die Rechtsunsicherheit und das Haftungsrisiko für Geschäftsführer und Vorstände. Das Füllhorn von Vorschlägen zur Entlastung der Wirtschaft, insbesondere von Vereinen und KMU wird überhaupt nicht genutzt und hier verschenkt die Bundesregierung viel Potential.

Risikobasierter Ansatz

Der risikobasierte Ansatz war bereits bei der Entwicklung der DSGVO dazu gedacht, Organisationen mit einfachen risikoarmen Datenverarbeitungen zu entlasten. Leider wurde gegen diese Entlastungen damals massiv lobbyiert und so kam es nicht zu diesen Vereinfachungen, die erhebliches Potential zur Entbürokratisierung für kleine Vereine und Unternehmen beinhalten. Es gibt zahlreiche Vorschläge aus der Fachwelt, wie diese Vereinfachungen erreicht werden können. Nicht die Unternehmensgröße, sondern das Risiko der Verarbeitung muss das entscheidende Kriterium für die Umsetzungspflichten sein – der risikobasierte Ansatz eben.

Erleichterungen müssen in Brüssel auf den Weg gebracht werden

Bei der Umsetzung der DSGVO liegt Deutschland im Mittelfeld – vom „Goldstandard“ kann hier also nicht die Rede sein. Die DSGVO ist inzwischen weltweit anerkannt und wird zunehmend zum Standard: „Wir brauchen keine pauschale Deregulierung, sondern kluge Lösungen, die Datenschutz und Innovation verbinden. Der BvD steht bereit, hier weiterhin konstruktiv mitzuwirken“, sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. Wenn hier Änderungen geplant sind, dann nur EU-weit. Alleingänge in Deutschland sind wenig erfolgversprechend – die meisten EU-Mitgliedstaaten sind mit der Umsetzung der DSGVO bisher sehr zufrieden.

Datenschutzbeauftragte sind Teil der Lösung

Die Funktion des Datenschutzbeauftragten wurde 1973 in Deutschland geschaffen, um den Unternehmen einen qualifizierten Partner bei der Umsetzung der Anforderungen zur Seite zu stellen und gleichzeitig den Druck durch behördliche Kontrollen gering zu halten. Die DSGVO kommt mit dutzenden von Pflichten für die Verantwortlichen, die bußgeldbewehrt und teilweise schadensersatzpflichtig sind. Diese Pflichten bleiben nach dem Vorschlag der Bundesregierung alle erhalten, lediglich die Datenschutzbeauftragten, deren Know-how eine möglichst unbürokratische Umsetzung gewährleistet, sollen entfallen. Dies erhöht Risiken und Kosten gerade für die kleinen verantwortlichen Stellen erheblich. Wie eine Studie der BITKOM aus 2025 belegt, sind die Unternehmen überwiegend der Ansicht, dass der Datenschutzbeauftragte ein Teil der Lösung ist.

Der BvD bietet an, die zahlreichen Möglichkeiten für echte Verbesserungen zu diskutieren, statt mit Placebo-Maßnahmen erheblichen Schaden zu verursachen, der die deutsche Wirtschaft zur Unzeit trifft. „Wir werden uns in den nächsten Wochen gezielt mit den Punkten aus dem Entlastungspapier befassen und Vorschläge für Verbesserungen machen“, kündigt der BvD-Vorsitzende an.

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