Höhere Hürden bei der Grundförderung
Bisher konnten Eigentümer beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung eine Förderung von bis zu 70 Prozent erhalten. Der Förderhöchstbetrag lag bei 30.000 Euro, und beträgt jetzt nur noch 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er weiter, halbjährlich um 750 Euro.
Die Grundförderung selbst bleibt bei 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Neu ist, dass der bislang einstufige Einkommensbonus künftig dreistufig gestaltet wird: Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis 30.000 Euro erhalten 40 Prozent, bis 40.000 Euro 30 Prozent und bis 50.000 Euro 10 Prozent. Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind reduziert sich das anzusetzende Jahreseinkommen einmalig um 10.000 Euro, wodurch Familien in eine günstigere Bonusstufe rutschen können.
Klimageschwindigkeitsbonus und Herstellungsort entscheidend
Der Klimageschwindigkeitsbonus von bisher 16 Prozent wird ab 1. Februar 2027 schrittweise um jeweils 4 Prozentpunkte pro Halbjahr gesenkt. Im ersten Quartal 2027 soll zudem ein neuer Wertschöpfungsbonus eingeführt werden: Die Grundförderung sinkt dann auf 15 Prozent für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt wurden, während innerhalb der EU produzierte Geräte einen zusätzlichen Bonus von 15 Prozent erhalten. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen komplett.
Verunsicherung bei den Hausbesitzern
„Wer gehofft hatte, dass das Förderchaos mit dem Regierungswechsel beendet ist, wird eines Besseren belehrt. In einer Nacht- und Nebelaktion hat die Bundesregierung die bisherige Förderung gestoppt, während parallel noch über das Gebäudemodernisierungsgesetz verhandelt wird. So ein Verhalten sorgt für noch mehr Verunsicherung bei den Hausbesitzern. Mit den niedrigeren Förderbeträgen rückt zudem das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung in weitere Ferne“, so Wolfgang Kuhn, Präsident des Eigenheimerverbandes Bayern.
Letzte Chance für Kurzentschlossene
Eigenheimer, die bereits ihren Antrag eingereicht haben oder eine Bestätigung zum Antrag von ihrem Heizungsbetrieb haben und den Förderantrag bis zum 20. Juli einreichen, können noch von den alten Förderbedingungen profitieren. Die neuen Fördersätze finden sich auf folgender Webseite: https://bit.ly/kfw-heizung.
Eigenheimerverband Bayern e.V.
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