Auch in diesem Jahr haben AVL-Kunden ihre Abschluss- und Vertriebskosten zurückerhalten: Im Mai 2026 wurden die im Jahr 2025 angefallenen Abschlussprovisionen für die DWS RiesterRente Premium, die DWS BasisRente Premium und die DWS BasisRente Komfort zum inzwischen 19. Mal in Folge erstattet.

Was 2008 als Novum begann, ist fester Bestandteil des AVL-Geschäftsmodells: Als erster freier Vermittler sicherte AVL seinen Kunden damals zu, die Abschlussprovisionen aus DWS Riester-Verträgen vollständig zurückzugeben. Seither sind insgesamt weit mehr als 8 Millionen Euro an die Anleger zurückgeflossen. Grundlage dafür ist die Maximal-Rabatt-Garantie, von der aktuell über 65.000 Kunden profitieren: Sie stellt sicher, dass die Abschlussprovision, die AVL vom Produktanbieter erhält, beim Fondserwerb sowie bei Riester- und Rürup-Fondssparplänen jährlich und in voller Höhe an den Kunden weitergegeben wird.

Nicht immer erfolgt die Weitergabe nachträglich: Beim Fondskauf sowie bei der DWS TopRente wird der Rabatt direkt beim Erwerb gewährt. Abschlusskosten werden gar nicht erst einbehalten, und der volle Anlagebetrag fließt von Beginn an in die Fondsanlage. Für die DWS TopRente gilt dieser steuerfreie Sofortrabatt bereits seit 2016 und wird automatisch für alle berechtigten Verträge umgesetzt.

Neuabschlüsse von DWS Riester-Produkten sind seit Herbst 2021 nicht mehr möglich; bestehende Verträge können jedoch nach wie vor per Anbieterwechsel zu AVL übertragen werden. Wer eine steuerlich geförderte Altersvorsorge über die Rürup-Rente aufbauen möchte, kann weiterhin auf die DWS BasisRente Komfort zurückgreifen – einen Fondssparplan mit flexibler Fondsauswahl und günstigen Konditionen innerhalb der staatlichen Förderung.

Bewegung kommt derweil in die geförderte Altersvorsorge insgesamt: Zum Januar 2027 tritt das Altersvorsorgereformgesetz in Kraft, dessen Herzstück das neue Altersvorsorgedepot ist – eine fondsbasierte, kostengünstige Vorsorgeform ohne verpflichtende Beitragsgarantie. Konkrete Produkte der Anbieter stehen derzeit noch aus. AVL, im Jahr 2026 zum neunten Mal in Folge mit dem eKomi & BankingCheck Award als „Bester Vermittler | Fonds" ausgezeichnet, verfolgt die Entwicklung genau und wird neue Angebote prüfen, sobald sie am Markt verfügbar sind. Der Grundsatz, an dem sich das Unternehmen dabei orientieren wird, gilt seit 2008 unverändert: Abschlussprovisionen gehören den Anlegern – damit jeder Euro ungeschmälert in die Vorsorge fließt.

AVL Finanzvermittlung GmbH in den Medien

Über die AVL Finanzvermittlung GmbH

AVL Finanzvermittlung GmbH, 1997 als kleines Start-up-Unternehmen gegründet, hat sich heute mit über 65.000 Kunden als bundesweit führender freier Vermittler von Produkten mit Investmentansatz etabliert. Beim Kauf von Fondsanteilen gewährt AVL bei über 24700 Fonds Rabatte von 100 Prozent auf den Ausgabeaufschlag.

Zur Sicherheit für die AVL-Kunden gibt es die AVL Maximal-Fonds-Rabattgarantie: "Der AVL Kunde kann beim Fondskauf sicher sein, dass AVL zu 100 Prozent auf alle Abschlussprovisionen verzichtet." Sollte AVL bei einzelnen Fonds nicht die volle Abschlussprovision erhalten, gibt AVL exakt den Anteil als Rabatt weiter, den AVL erhält. Dies kann der Kunde ganz einfach in der AVL-Rabattabfrage online prüfen.

Da die Anteile ohne Transaktionskosten ge- und verkauft werden können, ist der Fondshandel zum Nulltarif möglich. Auch bei Basisrente-Produkten auf Fondsbasis verzichtet AVL komplett auf ihre Abschlussprovisionen. Bei Beteiligungen erfolgt eine Rabattierung von bis zu 100 Prozent des Agios sowie zusätzlich von bis zu 8,6 Prozent der Zeichnungssumme. Darüber hinaus ist eine kostenlose Depotführung ab dem ersten Euro möglich. Durch AVL entstehen niemals zusätzliche Kosten, denn das Unternehmen finanziert sich ausschließlich über einen Teil der Verwaltungsgebühr der jeweiligen Fonds, welche sich durch die Vermittlung nicht erhöht.

Trotz günstiger Konditionen wird auch der Servicegedanke großgeschrieben: Neben einer weitreichenden Kundenbetreuung und Unterstützung bei Formalitäten steht dem Anleger im AVL Kundenlogin kostenlos eine plattform- und produktübergreifende Vermögensübersicht zur Verfügung. Ganz im Anlegerinteresse steht auch die erfolgreiche Klage von AVL, mit der das Provisionsabgabeverbot bei Versicherungsprodukten gekippt wurde.

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