Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Mit der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) gehen zugleich zahlreiche Änderungen einher, die insbesondere Eigentümer und Betreiber von Nichtwohngebäuden betreffen. Eine der wichtigsten Neuerungen: Die Anforderungen an die Gebäudeautomation werden deutlich ausgeweitet.

Gebäudemodernisierungsgesetz: Gebäudeautomation wichtig
Mit dem neu in Kraft getretenen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde das bisherige Gebäudeenergiegesetz weiterentwickelt. Ziel ist es, die Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie umzusetzen, den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu senken und gleichzeitig mehr Technologieoffenheit bei der Wärmeversorgung zu schaffen.

Für Eigentümer und Betreiber von Nichtwohngebäuden sind vor allem die praktischen Auswirkungen entscheidend. Denn unabhängig von den Änderungen bei Heizsystemen verschärft das GModG die Anforderungen an die Gebäudeautomation erheblich.

GEG vs. GModG: Was ist zu beachten?
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden. Der bisherige Schwellenwert von 290 kW wird auf 70 kW abgesenkt. Damit gilt die Pflicht zur Gebäudeautomation künftig für deutlich mehr Gebäude – von Büro- und Verwaltungsgebäuden bis hin zu vielen Gewerbeimmobilien. Ein Vergleich GEG vs. GModG zeigt jedoch: In letzterem sind erstmals Einrichtungen des Bundes, der verbündeten Streitkräfte oder einer Gesellschaft mit Bundesbeteiligung ausgenommen, die der Landes- und Bündnisverteidigung dienen.

Bestehende Gebäude mit Heizungs-, Klima- oder kombinierten Lüftungsanlagen oberhalb dieser Leistungsgrenze müssen bis spätestens 31. Dezember 2029 nachgerüstet werden. Gefordert werden unter anderem die kontinuierliche Überwachung und Analyse der Energieverbräuche und offene Datenschnittstellen. In diesem Kontext werden moderne digitale Zähler und intelligente Messsysteme verbindlich, um Verbrauchs- und Einspeisedaten präzise zu erfassen. Über standardisierte Schnittstellen wie M-Bus, Modbus  oder Funk (Wireless M-Bus, LoRa) lassen sich diese Daten direkt in Gebäudeleitsysteme einspeisen, um beispielsweise Heizsysteme wie Wärmepumpen automatisiert zu überwachen, zu kontrollieren und zu optimieren.

Neubauten müssen zusätzlich bis zu dieser Frist fest definierte Automatisierungsgrade nach DIN/TS 18599 erfüllen. Für Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung von mehr als 290 Kilowatt gilt mindestens der Automationsgrad B. Bei einer Nennleistung von mehr als 70 Kilowatt ist der Automationsgrad C noch ausreichend.

GModG: Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude?
Eine allgemeine GModG Sanierungspflicht gibt es weiterhin nicht. Neu sind jedoch verbindliche Mindeststandards für die energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude. Ab 2030 müssen zunächst die ineffizientesten 16 Prozent des Gebäudebestands modernisiert sein, ab 2033 bereits 26 Prozent. Zudem wird für Nichtwohngebäude künftig ausschließlich der Bedarfsausweis mit Energieeffizienzklassen von A bis G zulässig sein.

Zusammenspiel Technologieoffenheit und Gebäudeautomation
Die größere Technologieoffenheit bei Heizsystemen wird kontrovers diskutiert. Zwar dürfen künftig wieder fossile Heizungen installiert werden; sie müssen jedoch schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen. Ob die für die Erreichung der Quote benötigten Mengen mittelfristig verfügbar sein werden, ist fraglich. Zudem sollte die Wirtschaftlichkeit dieses Konzepts hinterfragt werden.

Unabhängig davon ist die Absenkung der Leistungsgrenze für die Gebäudeautomation von 290 auf 70 kW ausdrücklich zu begrüßen. Dadurch werden wesentlich mehr Nichtwohngebäude erfasst und durch die konsequente Umsetzung des § 56 des Gebäudemodernisierungsgesetzes mit seinen Pflichten zur Verbrauchsüberwachung und Gebäudeautomatisierung erhebliche Effizienzpotenziale erschlossen. Intelligente Gebäudeautomation optimiert Heizung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung, senkt Energieverbrauch und Betriebskosten und erhöht gleichzeitig Transparenz und Betriebssicherheit.

Weniger nachvollziehbar ist hingegen die erneut verschobene Umsetzungsfrist bis Ende 2029. Nutzen Sie den Zeitraum und setzen Sie Maßnahmen der Gebäudeautomation mit der Expertise von Fachfirmen wie SAUTER als Gesamtlösung oder in einzelnen Etappen fristgerecht um. Ihre Gewerbeimmobilien werden klimafit, wenn Sie intelligente Technik konsequent einsetzen.

Jetzt strategisch handeln
Eigentümer und Betreiber sollten Sanierungen und Neubauten nicht allein an gesetzlichen Fristen ausrichten. Wer frühzeitig auf intelligente Gebäudeautomation setzt, erfüllt auch künftige gesetzliche Anforderungen und reduziert dauerhaft Energieverbrauch, Betriebskosten und CO₂-Emissionen.

Das lang ersehnte Gebäudemodernisierungsgesetz ist nun in Kraft getreten und zeigt die Richtung der weiteren Transformation im Immobiliensektor auf: Gestalten Sie Ihren strategischen GModG-Fahrplan jetzt. Wir von SAUTER unterstützen Sie gerne dabei.

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SAUTER Deutschland ist Lifecycle Partner für smarte Gebäude und energieeffizienten Betrieb. Mit über 100 Jahren Expertise sind wir spezialisiert auf die Bereiche Gebäudeautomation, Systemintegration, Facility Management sowie HLK Anlagenbau. SAUTER Deutschland ist als Teil der SAUTER Gruppe mit über 1.700 Mitarbeitenden an mehr als 30 Standorten bundesweit vertreten.

Wesentliches Ziel der SAUTER Lösungen: Immobilien werthaltig, energieeffizient und somit fit für die Zukunft machen. Zu den Produkten und Dienstleistungen gehören Automations- und Raumautomationssysteme, Sensoren sowie Aktoren für die gesamte HLK- und Raumautomations-Technik, ganzheitliches Facility Management und spezielle Softwarelösungen.

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