Das Landratsamt Donau-Ries als auch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth weisen darauf hin, dass die anhaltende Trockenheit in vielen Gewässern des Landkreises Donau-Ries zu sehr niedrigen Wasserständen geführt hat. Zusätzliche Wasserentnahmen können diese Situationen weiter verschärfen.

Die anhaltende Trockenheit hat in vielen Gewässern des Landkreises Donau-Ries zu sehr niedrigen Wasserständen geführt. Teilweise sind Gewässerabschnitte sogar schon gänzlich trocken gefallen und führen kein Wasser mehr. In zahlreichen Oberflächengewässern sind bereits Beeinträchtigungen des ökologischen und chemischen Gewässerzustands festzustellen.

Das Landratsamt Donau-Ries als auch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth weisen darauf hin, dass zusätzliche Wasserentnahmen die Situation weiter verschärfen können. Auch Wasserentnahmen im Rahmen des Gemein- oder Anliegergebrauchs belasten die Gewässerflora und -fauna zusätzlich und haben negative Auswirkungen auf den Lebensraum von Pflanzen und Tieren.

Gudrun Seidel, Leiterin des Wasserwirtschaftsamtes hierzu: „Die Situation an unseren Gewässern ist sehr angespannt und auch unsere Grundwasserstände sind auf einem sehr niedrigen Niveau und sinken derzeit weiter. Um die Situation nicht weiter zu verschärfen, sollte unbedingt sparsam mit unserer lebenswichtigen Ressource Wasser umgegangen werden.“ Landrat Dinkelmeier ergänzt: „Auch vonseiten des Landratsamtes Donau-Ries wird die Lage aufmerksam beobachtet. Sollte es zu den angekündigten Niederschlägen kommen, ist dies gegebenenfalls nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Es bedarf weiterhin eines sparsamen und sorgsamen Umgangs mit Wasser.“

Die Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, nach Möglichkeit kein Wasser mehr aus Oberflächengewässern zu entnehmen und insgesamt sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen. Bei Oberflächengewässern handelt es sich um Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teiche.

Das Entnehmen von Wasser aus diesen oberirdischen Gewässern bedarf nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Gestattung, die vorher beim Landratsamt zu beantragen ist.

Ausnahmen von dieser generellen Erlaubnispflicht bestehen nur in engen Grenzen, das heißt nur dann, wenn die Wasserentnahme noch unter den sogenannten Gemeingebrauch bzw. den Eigentümer- oder Anliegergebrauch am Gewässer fällt.

1. Gemeingebrauch

Der Gemeingebrauch steht grundsätzlich jedermann zu. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die erlaubnisfreie Wasserentnahme nur in geringen Mengen durch Handgefäße, also z.B. Gießkannen, erfolgen darf. Allerdings darf eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer sowie der Tier- und Pflanzenwelt nicht zu erwarten sein.

2. Eigentümer- und Anliegergebrauch

Der Eigentümergebrauch an einem oberirdischen Gewässer setzt voraus, dass der Nutzer Eigentümer des Gewässergrundstückes ist. Aber auch dann darf Wasser für den eigenen Bedarf nur entnommen werden, wenn dadurch keine nachteiligen Veränderungen der Eigenschaften des Wassers, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung, keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes und keine Beeinträchtigung anderer zu erwarten ist.

Diese Einschränkungen gelten im vollen Umfang auch für den Anliegergebrauch. Das Landratsamt Donau-Ries bittet daher um größte Zurückhaltung bei der Wasserentnahme während der derzeitigen Trockenheit. Bei der derzeitigen Wasserführung in den Fließgewässern ist davon auszugehen, dass nur noch in ganz vereinzelten Fällen und in äußerst geringem Umfang Entnahmen ohne Beeinträchtigung der Gewässer überhaupt zulässig wären.

Entsprechend sorgsam sollte auch mit Grundwasserentnahmen umgegangen werden. Auch die Grundwasserstände sind auf einem sehr niedrigen Niveau und sinken derzeit stetig weiter.

Verstöße gegen die wasserrechtlichen Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.

3. Entnahme von Trinkwasser

Aufgrund der anhaltenden Hitzeperiode und dem Trockenstress steigt leider oftmals der Wasserverbrauch der Bevölkerung. Doch auch die derzeit noch sichergestellte öffentliche Trinkwasserversorgung kann an Ihre Grenzen stoßen. Um dieser Gefahr vorzubeugen ist auch ein sensibler Umgang mit Trinkwasser erforderlich.

Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt empfehlen zusätzlich:

  • Regenwasser zur Bewässerung des Gartens nutzen
  • Wasserspeicher, z. B. Regentonnen, Zisternen verwenden
  • Wasserverbrauch einschränken und sparsamer mit dem Wasser umgehen, z.B. den Wasserhahn nicht unnötig laufen lassen
  • sofern eine Bewässerung unumgänglich ist, diese in den frühen Morgen- oder Abendstunden durchführen

Sowohl Landratsamt als auch Wasserwirtschaftsamt beobachten die Entwicklung der Wasserstände weiterhin aufmerksam und prüfen gegebenenfalls weitere Maßnahmen zum Schutz der Gewässer.

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