Zum 1. Januar 2027 wird der Prüfungsumfang der Bauaufsichtsbehörden in bestimmten Verfahren reduziert. Damit verlagert sich Verantwortung stärker auf Bauherrschaften, Entwurfsverfasser und Fachplaner. Weniger staatliche Prüfung bedeutet deshalb nicht weniger Verantwortung, sondern mehr Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten. Für Bauherrschaften wird es damit umso wichtiger, qualifizierte und fachlich geeignete Planende einzubinden. Gleichzeitig müssen diejenigen, die Verantwortung übernehmen, für ihre Leistungen auch einstehen können.
„Wer staatliche Prüfungen reduziert und Verantwortung stärker in die Hände der Planenden legt, muss im Gegenzug dafür sorgen, dass Qualifikation, Berufshaftpflicht und Berufsaufsicht verbindlich abgesichert sind. Deshalb gehört zur Entbürokratisierung auch eine starke berufliche Selbstverwaltung. Die gesetzliche Mitgliedschaft ist dabei kein zusätzlicher bürokratischer Schritt, sondern ein Instrument zur Qualitätssicherung und zum Schutz von Bauherrschaften und Öffentlichkeit.“ Dipl.-Verw. Anja Schellhorn, Geschäftsführerin der Brandenburgischen Ingenieurkammer
Genau hier kommen Qualifikation, Berufshaftpflicht, Fortbildung und Berufsaufsicht zusammen. Wo der Staat Verfahren vereinfacht und Prüfungen reduziert, braucht es verlässliche berufliche Standards. Die gesetzliche Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer ist dabei aus Sicht der BBIK kein Selbstzweck. Sie schafft eine verbindliche Grundlage für Qualitätssicherung, Berufsaufsicht und fachliche Weiterentwicklung und stellt sicher, dass berufliche Verantwortung nicht ohne entsprechende Strukturen bleibt. Bürokratieabbau braucht deshalb starke berufliche Standards.
Auch die aktuelle Konjunkturbefragung von BIngK, BAK, VBI und AHO unterstreicht, dass die Planungsbüros verlässliche Rahmenbedingungen benötigen. Die wirtschaftliche Lage bleibt angespannt, gleichzeitig werden regulatorische Anforderungen und gestörte Projektabläufe als wesentliche Belastungen genannt. Vereinfachte Verfahren können hier einen wichtigen Beitrag leisten. Entscheidend ist jedoch, dass aus weniger Verfahrensaufwand nicht mehr Unsicherheit für die Beteiligten entsteht.
Die anstehende Novellierung des Brandenburgischen Ingenieurgesetzes bietet deshalb die Chance, beide Ziele miteinander zu verbinden: Bürokratie abbauen und Qualität sichern. Wenn Planungs- und Genehmigungsverfahren künftig stärker auf Eigenverantwortung setzen, müssen die Anforderungen an Qualifikation, Haftung und berufliche Standards entsprechend klar geregelt sein. Die BBIK setzt sich deshalb dafür ein, die gesetzliche Mitgliedschaft dort sicherzustellen, wo Ingenieurleistungen unmittelbar für die Qualität und Sicherheit des Bauens relevant sind.
Die großen Aufgaben im Wohnungsbau, bei der Modernisierung des Gebäudebestands und bei der Infrastruktur lassen sich nur mit leistungsfähigen Planungsbüros und verlässlichen Rahmenbedingungen bewältigen. Die Brandenburgische Ingenieurkammer wird die weitere Entwicklung der BbgBO und die Novellierung des Ingenieurgesetzes konstruktiv begleiten und ihre Erfahrungen aus der beruflichen Praxis in den politischen Prozess einbringen.
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