Digitale Gesundheitsanwendungen: Hersteller von 50 dauerhaft gelisteten Apps auf Rezept müssen Nutzungsdaten melden, erstmals bis 15. April 2027
Hersteller dauerhaft gelisteter Apps auf Rezept müssen künftig melden, wie intensiv ihre Programme tatsächlich genutzt werden. Nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfassen Hersteller dauerhaft gelisteter digitaler Gesundheitsanwendungen seit dem 1. Juli 2026 die Daten des dritten Mehr
