Kryptowerte-Dienstleister melden Nutzerdaten erstmals 2027 – das erste Meldejahr läuft in Deutschland bereits seit Januar 2026
Das erste Meldejahr nach dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz läuft seit dem 1. Januar 2026. Nach § 21 KStTG sind die Pflichten der Abschnitte 2 bis 5 erstmals für das Kalenderjahr 2026 zu erfüllen. Adressat sind Anbieter, nicht die Nutzerinnen und Nutzer selbst: Mehr








