Der Landkreis Donau-Ries weist darauf hin, dass Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe an Gymnasien, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie im Teilzeitunterricht an Berufsschulen Anspruch auf Erstattung der ihnen im Schuljahr 2025/2026 entstandenen Fahrtkosten zur Schule haben, sofern die einfache Fußwegstrecke zur Schule über 3 km beträgt. Antragsformulare sind unter www.donau-ries.de (Landratsamt – Kfz & Verkehr – ÖPNV, Schülerbeförderung – Schülerbeförderung -> Anträge & Online-Dienstleistungen) abrufbar.

Erstattungsleistungen werden vom Landratsamt Donau-Ries jedoch grundsätzlich nur gewährt, soweit die nachgewiesenen Fahrtkosten eine Familienbelastungsgrenze von derzeit 320,00 Euro pro Schüler oder 490,00 Euro pro Familie übersteigen. Bei Familien, die im Schuljahr 2025/2026 für mindestens drei Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz bezogen haben, wird eine Anrechnung dieses Eigenanteils nicht vorgenommen. In diesen Fällen können die verauslagten Fahrtkosten nach Vorlage des Kindergeldnachweises vom August 2025 in voller Höhe erstattet werden. Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung muss jedoch in jedem Fall bis spätestens 31. Oktober 2026 beim Landratsamt Donau-Ries, Team 202, Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth, eingereicht werden (Ausschlussfrist). Anträge die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden (Ausschlussfrist).

Schüler, die im Schuljahr 2026/2027 eine der vorgenannten Schulen besuchen, müssen der Behörde zufolge beachten, dass sie beim Erwerb der Fahrscheine nach dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit vorgehen müssen. Mögliche Fahrpreisermäßigungen müssen demnach auch in Anspruch genommen werden. Hierzu kann auch der Erwerb und die Nutzung des Deutschlandtickets, des bayerischen Ermäßigungstickets oder der vorausschauende Erwerb von Fahrkarten zählen, sofern sich damit bezogen auf das gesamte Schuljahr ein preislich günstigeres Ergebnis erzielen lässt. Anträge auf Anerkennung des Einsatzes des privateigenen Kraftfahrzeuges sind grundsätzlich zu Beginn des Schuljahres 2026/2027, bzw. zeitnah im Landratsamt Donau-Ries – Team Schülerbeförderung – einzureichen.

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