Ferienreisen ermöglichen Teilhabe und entlasten Familien
Für Kinder und Jugendliche mit Pflegebedarf sind betreute Ferienreisen eine wichtige Möglichkeit, unabhängig vom familiären Alltag Zeit mit Gleichaltrigen zu verbringen. Gleichzeitig bieten sie Eltern und Angehörigen eine dringend benötigte Entlastung. Damit eine Teilnahme möglich ist, benötigen viele junge Menschen eine intensive Betreuung, teilweise bis hin zur Einzelbetreuung. Bislang konnten Familien dafür unter anderem Leistungen der Verhinderungspflege und angesparte Entlastungsbeträge nutzen.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht jedoch grundlegende Änderungen vor: Die Verhinderungspflege soll als eigenständige Leistung entfallen. Das Überbrückungsbudget ist vor allem für Akutsituationen vorgesehen und bei längerer ambulanter Versorgung von weiteren Prüfungen und Zustimmungen abhängig. Gleichzeitig könnten die monatlich bis zu 300 Euro aus dem neuen Sozialraumbudget nicht mehr angespart werden.
Nach Berechnungen des BundesForum konnten Familien bislang jährlich bis zu 5.111 Euro zur Finanzierung der behinderungsbedingten Mehrkosten für Pflege und Betreuung während einer Ferienreise einsetzen. Künftig stünden dafür unter den beschriebenen Voraussetzungen in der Regel lediglich 300 Euro zur Verfügung. Das entspricht einer möglichen Finanzierungslücke von bis zu 4.811 Euro.
„Gerade Kinder und Jugendliche mit hohem Unterstützungsbedarf sind auf eine verlässliche Betreuung angewiesen, um an Ferienreisen teilnehmen zu können. Wenn diese Unterstützung für Familien unbezahlbar wird, bleiben ausgerechnet diejenigen zu Hause, für die solche Angebote besonders wichtig sind“, erklärt Knuth Gründer, Vorsitzender des BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V.
BundesForum fordert flexible Finanzierung
Das BundesForum fordert deshalb, dass nicht genutzte Beträge des Sozialraumbudgets innerhalb des Kalenderjahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden können. Auch Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 1 müssen weiterhin Zugang zu entsprechenden Leistungen erhalten. Darüber hinaus muss das geplante Überbrückungsbudget auch für planbare Ferienbetreuungen bei Abwesenheit der Pflegeperson geöffnet und die Begrenzung auf drei Tage zumindest für unter 25-Jährige aufgehoben werden. Nach Landesrecht anerkannte Anbieter betreuter Ferienreisen (§ 45a SGB XI) müssen dabei als Leistungserbringer zugelassen werden.
„Eine Pflegereform muss die Lebensrealität von Familien berücksichtigen. Wer für eine mehrtägige Ferienreise intensive Betreuung benötigt, braucht Finanzierungsmöglichkeiten, die sich flexibel einsetzen lassen. Wir appellieren deshalb an die Politik, die geplanten Regelungen entsprechend anzupassen und sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche mit Pflegebedarf auch künftig an Ferienreisen teilnehmen können“, betont Gründer.
Die Finanzierung der behinderungsbedingten Mehrkosten für Pflege und Betreuung auf mehrtägigen Ferienreisen muss auch künftig möglich bleiben. Teilhabe darf nicht daran scheitern, dass Familien diese notwendigen Zusatzkosten nicht tragen können.
Das BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V. ist der Zusammenschluss bundesweit tätiger Verbände, Träger und Organisationen, die im Bereich des Kinder- und Jugendreisens aktiv sind sind. Die gemeinsame Arbeit ist von Vielfalt, Offenheit, gegenseitiger Bereicherung und gleichberechtigter Kommunikation geprägt. Ziel ist die Förderung, Weiterentwicklung und Stärkung des Kinder- und Jugendreisens. Die vorrangigen Arbeitsschwerpunkte, die sich aus diesem Ziel ergeben, sind Qualität, fachlicher Austausch und Interessensvertretung.
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