Wie wichtig das ist, zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes: 2023 wurden rund 86 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland zu Hause versorgt. Etwa zwei Drittel wurden überwiegend von Angehörigen betreut. Gleichzeitig bestehen Informationslücken: Laut einer im August 2026 veröffentlichten Evaluation des IGES-Instituts kannten 33 Prozent der Menschen, die keine individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI nutzten, dieses Angebot überhaupt nicht.
Pflegereform 2026: Was sich ändern soll – und was heute schon gilt
Am 30. September 2026 hat die Bundesregierung den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Geplant sind unter anderem eine Neuordnung von Pflegeleistungen, Veränderungen bei Leistungsbudgets und zusätzliche Unterstützung für die häusliche Pflege.
Noch handelt es sich um einen Gesetzentwurf. Welche Änderungen wann tatsächlich gelten, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Unabhängig davon bestehen bereits heute Ansprüche auf Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI und Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI.
Beratungsbesuche: Pflichttermin, der Familien entlasten kann
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen grundsätzlich einmal pro Halbjahr einen Beratungsbesuch wahrnehmen. Bei Pflegegrad 4 und 5 sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich freiwillige vierteljährliche Beratungen möglich. Auch Menschen mit Pflegegrad 1 und Beziehende ambulanter Pflegesachleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen freiwillige Beratungen nutzen.
Dabei geht es nicht nur um die Erfüllung einer Pflicht. Fachkundige Beratung kann helfen, die Versorgung zu verbessern, praktische Fragen zu klären und Angehörige zu entlasten. Laut IGES-Evaluation berichteten rund zwei Drittel der befragten Pflegegeldbeziehenden von einer deutlichen Verbesserung ihrer Pflegesituation und persönlicher Entlastung.
Die Beratungsbesuche sind für Anspruchsberechtigte kostenlos. Die Pflegekasse beziehungsweise private Pflegepflichtversicherung übernimmt die Kosten. Wer einen verpflichtenden Termin versäumt, riskiert eine Kürzung des Pflegegeldes. Daher sollten Termine rechtzeitig vereinbart werden.
Pflegeschulungen: Praktische Hilfe statt Pflege auf eigene Faust
Einen Menschen sicher zu bewegen, rückenschonend zu pflegen oder mit Demenz umzugehen, ist nicht immer einfach. Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI vermitteln praktische Kenntnisse für solche Situationen. Dazu gehören beispielsweise der Umgang mit Pflegehilfsmitteln, geeignete Pflegetechniken und Hinweise zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Die Kurse richten sich auch an Menschen, die sich erst auf die Pflege eines Angehörigen vorbereiten. Ein bereits anerkannter Pflegegrad ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich. Die Schulungen können in Gruppen oder auf Wunsch im häuslichen Umfeld stattfinden.
Auch diese von Pflegekassen angebotenen oder beauftragten Kurse sind für Teilnehmende kostenlos.
ARZ.care unterstützt Angehörige bundesweit
Die ARZ.care GmbH mit Sitz in Dortmund bietet bundesweit Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI, Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI und individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI an. Ziel ist es, Pflegebedürftige und Angehörige über ihre Möglichkeiten zu informieren und die häusliche Versorgung besser zu organisieren.
„Pflegeberatung sollte nicht nur darüber informieren, welche Leistungen es gibt. Sie muss vor allem dabei helfen, die individuelle Pflegesituation zu verbessern. Unser Ziel ist es, dass Pflegebedürftige und Angehörige die Unterstützung kennen und nutzen, die ihnen gesetzlich zusteht“, erklärt Basem El-Bouz, Geschäftsführer der ARZ.care GmbH.
Die gesetzlich vorgesehenen Beratungsbesuche und entsprechenden Pflegeschulungen verursachen bei erfüllten Voraussetzungen keine eigenen Kosten. Die Abrechnung erfolgt nach den geltenden Regelungen über die zuständige Pflegekasse beziehungsweise private Pflegepflichtversicherung.
Jetzt kostenlose Unterstützung anfragen
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt oder sich auf eine Pflegesituation vorbereitet, sollte prüfen, welche Angebote infrage kommen. Denn niemand muss die Herausforderungen der Pflege allein bewältigen – und für bestimmte Unterstützungsleistungen nicht selbst bezahlen.
ARZ.care GmbH: Direkt einen Termin anfragen: https://arz.care/kontakt/
Weitere Informationen zu den Angeboten:
- Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI: https://arz.care/pflegeloesungen/beratungsbesuch/
- Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI: https://arz.care/pflegeloesungen/pflegeschulung/
- Weitere Informationen: https://arz.care
ARZ.care
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