Gebäudeautomatisierung: Nachrüstpflicht für Nichtwohngebäude mit Anlagen über 70 statt 290 Kilowatt, Frist Ende 2029 – Neubauten schon beim Bau
Für den technischen Gebäudebetrieb ist in Deutschland eine Frist in Kraft, die bislang wenig Aufmerksamkeit bekommen hat. Nach § 56 des Gebäudemodernisierungsgesetzes muss ein Nichtwohngebäude, dessen Heizungs-, Klima- oder kombinierte Lüftungsanlage mehr als 70 Kilowatt Nennleistung hat, bis zum Ablauf Mehr






