Wenn der Zeitpunkt des Ruhestands sich nähert, lohnt es sich, genau herauszufinden, wie viel Rente Sie eigentlich bekommen. Jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, erhält ab dem 27. Geburtstag jedes Jahr eine Renteninformation. Darauf steht, wie hoch die künftige Regelaltersrente ist, wenn bis zum Rentenbeginn Beiträge wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre gezahlt werden. Diese Summe ist ein Anhaltspunkt. Wenn Sie vor dem regulären Rentenalter in den Ruhestand gehen, gelten andere Regelungen. Allerdings ist zu bedenken, dass es sich bei dem im Dokument genannten Betrag um einen Bruttobetrag handelt. Abgezogen werden davon Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Abhängig von der Höhe des Zusatzbeitrags sind das fast zwölf Prozent.

Beispiel: Erwarten Sie eine Rente von 1.500 Euro im Monat, gehen bis zu 180 Euro davon an die Kranken- und Pflegeversicherung. Es bleiben Ihnen noch 1.320 Euro im Monat.

Was übrig bleibt, muss zusätzlich versteuert werden, je nachdem wie hoch Ihre Gesamteinkünfte sind. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zur Rentenbesteuerung aus biallo.de.

In der Renteninformation steht auch ein Absatz zur Rentenanpassung – die voraussichtliche Regelaltersrente kann durchaus höher ausfallen, heißt es. Allerdings sollten Sie sich auf dieses Szenario nicht verlassen, weil es darauf keine Garantie gibt. Zu bedenken ist, dass bei dieser Rentenanpassung auch nicht der Kaufkraftverlust durch die Inflation einkalkuliert ist.

Der richtige Zeitpunkt: Wann Sie sich spätestens um Ihre erste Rentenzahlung kümmern müssen

Wer in den Ruhestand geht, muss selbst aktiv werden, damit die Rente auch nahtlos auf dem Konto landet und zwischen letzter Gehaltszahlung und erster Rentenzahlung keine monatelange Lücke entsteht. „Etwa drei Monate vor Eintritt in den Ruhestand sollte man einen Rentenantrag stellen“, rät Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Das gilt aber nur, solange man seine Kontenklärung schon zu einem früheren Zeitpunkt im Leben geregelt hat. Sonst muss man sehr viel mehr Zeit einplanen.

Das hat es mit der Kontenklärung auf sich

Die Kontenklärung ist ein zentraler Punkt, warum es zu Verzögerungen bei der Rentenzahlung kommen kann. Denn Ihre Versicherungszeiten müssen lückenlos bei der Deutschen Rentenversicherung dokumentiert sein, sonst lässt sich die exakte Rentenhöhe nicht ermitteln. Wenn Sie angestellt sind, meldet der Arbeitgeber Ihre Beschäftigungszeiten an die Rentenversicherung, ebenso wenn Sie Krankengeld oder Arbeitslosengeld erhalten, erfährt das der Versicherer. Was er nicht erfährt, sind zum Beispiel Erziehungszeiten für Kinder, Ausbildungszeiten oder ein Studium. Diese Informationen müssen Sie selbstständig der Deutschen Rentenversicherung melden. Deshalb haben Sie bereits etwa um Ihr 43. Lebensjahr herum ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung erhalten, mit der Aufforderung zur Kontenklärung. Viele legen das Schreiben allerdings zur Seite – die Kontenklärung ist zu diesem Zeitpunkt ja auch freiwillig. Spätestens mit Beantragung der Altersrente will es der Rentenversicherer ganz genau wissen. Wenn Sie dann erst anfangen, Ihre Studien- und Ausbildungszeiten mit entsprechenden Zeugnissen belegen zu müssen, kann es dauern, bis Ihre erste Rente ausgezahlt wird. Deshalb gilt: Klären Sie Ihre Versicherungszeiten frühzeitig!

Rentenantrag stellen – das müssen Sie wissen

Sind Ihre Konten bei der Deutschen Rentenversicherung geklärt, ist der Rentenantrag nur noch eine Formsache. Allerdings ist der Antrag nicht ganz einfach auszufüllen. Sie können sich dabei von einem Berater der Deutschen Rentenversicherung helfen lassen, lesen Sie mehr dazu im folgenden Abschnitt.

Knifflig ist die Frage nach der Rentenberechnung, die Sie im Antrag beantworten müssen. Sie haben zwei Optionen:

Rentenhochrechnung: Die Rentenhochrechnung  ermöglicht eine schnellere Auszahlung der Rente, ohne dass eine Lücke zwischen der letzten Gehalts- und der ersten Rentenzahlung entsteht. Bei der Hochrechnungs-Variante werden die beitragspflichtigen Einnahmen der letzten drei Monate vor Rentenbeginn hochgerechnet. Gehen Sie beispielsweise ab 1. November in Rente, wird aus Ihrem Verdienst in den zwölf Monaten von August 2024 bis Juli 2025 ein Durchschnitt gebildet und auf die drei Monate vor Rentenbeginn hochgerechnet. Wichtig zu wissen ist, dass diese Hochrechnung nicht mehr geändert werden kann, auch wenn die tatsächlichen Einnahmen höher sein sollten. 

Biallo-Tipp: Sollten Sie im Anfang des Jahres noch eine Gehaltserhöhung erhalten haben, ist das oben genannte Hochrechnungsmodell für Sie möglicherweise eher nicht geeignet, weil das Plus an Einkommen nur bis Juli berücksichtigt wird und nicht bis zu Ihrem tatsächlichen Renteneintritt im November.

Exakte Berechnung: Wünschen Sie eine exakte Berechnung Ihrer Rente, müssen Sie mit Wartezeiten bis zur ersten Rentenzahlung rechnen. Der Arbeitgeber hat sechs Wochen ab Ihrem letzten Arbeitstag Zeit, das Beschäftigungsverhältnis beim Rentenversicherer abzumelden. Dadurch ergibt sich eine Verzögerung der Rentenzahlung! „Wer diese Variante der Rentenberechnung anstrebt, sollte sich am besten zeitnah an die Gehaltsbuchhaltung des Arbeitgebers wenden und um eine rasche Meldung an die Rentenversicherung bitten“, rät Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Auf der sicheren Seite: Rentenberatung

Etwa zu Ihrem 60. Geburtstag, sollten Sie das Angebot einer Rentenberatung annehmen. Dort können Sie sich nicht nur genau Ihre Rente berechnen lassen, Sie erfahren auch, ob noch eine Kontenklärung vorzunehmen ist oder wie sich eine Änderung Ihres Beschäftigungsverhältnisses – zum Beispiel eine Teilzeittätigkeit – auf Ihre Rente auswirkt. Eine solche Beratung können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung erhalten: In jeder Region gibt es Rentenberatungen vor Ort, bei denen Sie einen Termin vereinbaren können, einen Link finden Sie am Ende des Textes.

Rentenberatung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/beratung-und-kontakt_node.html

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