Die Rahmenbedingungen sind alles andere als gut: Mischak spricht von den Krisen dieser Welt, einer Weltwirtschaft, die sich in einem tiefgreifenden Wandel befindet, und der wirtschaftlichen Stagnation in Deutschland. Unter dem Strich habe es seit 2019 kein nennenswertes Wachstum mehr gegeben. Auch wenn die Bundesregierung in ihrer Herbstprognose durch das Sondervermögen Infrastruktur im kommenden Jahr eine wirtschaftliche Belebung erwarte, „stehen sämtliche öffentlichen Haushalte enorm unter Druck“. Gerade aber die Kommunen benötigten eine solide finanzielle Basis, um den Bürgern zu zeigen, „dass der Staat vor Ort handlungsfähig ist. Wenn die lokale Infrastruktur funktioniert – wenn die Straßen in einem guten Zustand sind, die Schultoiletten sauber und die medizinische Versorgung gesichert bleibt –, dann werden die Erzählungen, dass „alles den Bach runtergeht“, deutlich widerlegt“, so der Landrat. Empirische Untersuchungen zeigten klar: Je besser die lokale Daseinsvorsorge funktioniert, desto größer sei das Vertrauen in die Demokratie.
Der Landrat macht Mut und appelliert an eine Vogelsberger Eigenschaft: „Wir haben immer wieder bewiesen, dass wir selbst bei begrenzten finanziellen Mitteln mit kreativen Lösungen vorankommen und die Handlungsfähigkeit erhalten. So verfügen beispielsweise 20 unserer 21 Grundschulen über Ganztagsprofile, die schon jetzt die ab 2026 gesetzlich geforderten Standards erfüllen – das ist im Vergleich zu anderen Regionen Hessens keinesfalls selbstverständlich. Selbst wenn es an einzelnen Standorten noch Verbesserungsbedarf gibt, macht dieses Beispiel deutlich: Mit neuen Ansätzen sorgen wir dafür, dass es auch vor Ort läuft.“
Ein weiteres Beispiel: der Neubau des Kreiskrankenhauses in Alsfeld. Es sei heutzutage keine Selbstverständlichkeit, fast 100 Millionen Euro zu investieren. Aber: „Mit dem Neubau gewährleisten wir langfristig die Gesundheitsversorgung im Vogelsbergkreis und setzen ein klares Zeichen für Alsfeld als zentralen Standort. Vielen Dank an das Land Hessen, das diesen Bau mit über 40 Millionen Euro unterstützt“, führt Dr. Mischak weiter aus.
Im Haushaltsjahr 2026 werden die Hebesätze für die Kreis- und Schulumlage für die Städte und Gemeinden im Vogelsbergkreis nicht erhöht, sondern bleiben stabil, kündigt der Landrat an, verhehlt dabei aber nicht, dass während der Erstellung des Haushaltsentwurfs an verschiedenen Stellen spürbare Einsparungen notwendig waren. Diese Schritte zur Haushaltskonsolidierung seien allen jedoch besonders wichtig gewesen, um die finanzielle Belastung für die Kommunen des Kreises nicht weiter zu verschärfen. „Uns ist bewusst, dass auch die Städte und Gemeinden im Vogelsbergkreis vor anspruchsvollen Haushaltsaufstellungen stehen. Deshalb hoffen wir, mit diesem Schritt ein positives Signal in die Kommunen senden zu können.“
Schließlich geht Dr. Mischak auf die konkreten Zahlen ein: Im Ergebnishaushalt stehen Erträgen in Höhe von etwa 260 Millionen Euro Aufwendungen von rund 265 Millionen Euro gegenüber. Daraus ergebe sich ein ordentliches Defizit von rund 4,7 Millionen. Dieses Defizit könne noch aus der Rücklage ausgeglichen werden, sodass im Sinne der gesetzlichen Vorgaben ein ausgeglichener Ergebnishaushalt vorliege. Im Finanzhaushalt hingegen gebe es keine entsprechende Ausgleichsfiktion. Hier würden die Planungen Einzahlungen von 254 Millionen Euro und Auszahlungen von 252 Millionen Euro vorsehen.
In seiner Haushaltsrede konzentriert sich Jens Mischak auf drei Bereiche: Soziales, Personal und kommunaler Finanzausgleich. Im sozialen Bereich wende der Vogelsbergkreis im nächsten Jahr etwa 160 Millionen Euro auf. Das seien besagte zwei Drittel der Gesamtaufwendungen. Allein die Umlage, die an den Landeswohlfahrtsverband (LWV) abgeführt werden muss, betrage 25,3 Millionen Euro. Das sei eine Steigerung um über 2 Millionen gegenüber dem Vorjahr. „Ich möchte an dieser Stelle nochmal darauf hinweisen, dass die hessischen Landkreise die Hauptlast an der Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbands tagen und die Umlage an den LWV ist die größte Einzelposition des Kreishaushalts“, führt der Landrat aus. Zudem weist er darauf hin, dass der Vogelsbergkreis „in den allermeisten Fällen im sozialen Bereich Aufgaben ausführt, die auf Bundesrecht zurückzuführen sind“. Vorsichtig optimistisch stimme ihn, dass sich die aktuelle Bundesregierung ihrer Verantwortung bewusst sei und eine Kommission zur Sozialstaatsreform eingesetzt habe. Bis Ende des Jahres solle die Kommission konkrete Empfehlungen für Maßnahmen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats erarbeiten. „Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass wir als Landkreise Ergebnisse fordern, die uns finanziell nachhaltig entlasten. Steigerungsraten im zweistelligen Bereich sind auf Dauer nicht finanzierbar“, macht der Landrat deutlich.
Um 6 Prozent haben sich die Ausgaben für das Personal erhöht, insgesamt liegen sie bei 69 Millionen Euro. Dabei sei der Anstieg der Personalkosten nicht auf eine Ausweitung des Stellenplans zurückzuführen. Wie schon im vergangenen Jahr seien keine zusätzlichen Stellen vorgesehen. Selbst offene Stellen würden nur in sehr begrenztem Umfang besetzt, und dies konzentriere sich fast ausschließlich auf den Bereich der Ganztagsbetreuung. Die Mehraufwendungen resultierten in erster Linie aus den Tariferhöhungen der letzten Jahre. Zudem führen die Besoldungserhöhungen im Beamtenbereich zu einem Mehraufwand. Ein weiteres Beispiel dafür, dass auch künftig eine restriktive Personalpolitik gefahren werde, sei die unveränderte Stellenbesetzungssperre. Nach wie vor sollten freiwerdende Stellen im Bereich der freiwilligen Aufgaben für sechs Monate vakant bleiben. Für Stellen im Bereich der Pflichtaufgaben gelte weiterhin eine Sperrfrist von drei Monaten, bevor sie neu besetzt werden.
Der Kommunale Finanzausgleich – das dritte Schwerpunktthema des Landrates – stellt die größte Einnahmequelle für die Landkreise dar. Zum einen erhalten die Kreise Schlüsselzuweisungen vom Land, zum anderen finanzieren sie ihre Aufgaben durch die Kreis- und Schulumlage. Ursprünglich sei geplant gewesen, dass am 1. Januar 2026 ein überarbeitetes Kommunales Finanzausgleichsgesetz in Kraft treten sollte, dies ei aber nicht der Fall. Ein endgültiger Gesetzentwurf liege noch nicht vor, daher beruhten die im Haushaltsplanentwurf enthaltenen Einnahmen und Ausgaben aus dem Kommunalen Finanzausgleich auf einer Trendberechnung.
Schon jetzt ist sich der Landrat sicher: „Die geplante Reform des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes behebt die strukturelle Unterfinanzierung der Landkreise nicht und die Handlungsfähigkeit der Landkreise ist damit weiterhin nicht nachhaltig gesichert.“ Und zum Schluss noch die konkreten Zahlen für den 26er Haushalt: Das Nettoergebnis des KFA steigt laut Landrat auf rund 124,9 Millionen. Das seien 7,2 Millionen mehr als im vergangenen Jahr. Aber: Allein der Zuschussbedarf im Sozialen steige um 6 Millionen und im Personalbereich machten die Steigerungen 3,8 Millionen aus. Das bedeute: Das Plus aus dem Finanzausgleich reiche noch nicht einmal aus, um die Mehrausgaben aus nur zwei Bereichen in Höhe von 9,8 Millionen zu kompensieren.
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