Ab dem 25. Mai 2018 gelten die neuen Regelungen aus der Datenschutzgrundverordnung. Dieses schwierige Thema ist bei Händlern ohnehin gefürchtet, und die weitreichenden Reformen tragen ihren Teil dazu bei. Trotzdem gibt es keinen Grund, in Panik zu verfallen.

Nach jahrelangen Diskussionen wurde am 4. Mai 2016 die EU-Datenschutzgrundverordnung verkündet. Viele Punkte werden zwar neu geregelt, doch die Verordnung enthält auch Vieles, das dem deutschen Datenschutz bereits bekannt ist. Wer sich frühzeitig mit den Änderungen auseinandersetzt, der wird im Frühjahr 2018 optimal vorbereitet sein: Die wichtigsten Fragen rund um die Neuregelung des europäischen Datenschutzrechts lässt sich Martin Rätze in seinem aktuellen Blogbeitrag beantworten. Jennifer Rost, Datenschutzbeauftragte bei Trusted Shops, erläutert die zentralen Änderungen und gibt Tipps, welche Schritte zur Vorbereitung Händler schon in diesem Jahr unternehmen können.

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